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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abh/ua/niederlassungserlaubnis-fuer-ehegatten.php 30.03.2026 16:27:44 Uhr 07.06.2026 06:56:30 Uhr

Niederlassungserlaubnis für Ehegatten

§ 9 Abs. 3 und 3a Aufenthaltsgesetz

Bei dieser Niederlassungserlaubnis handelt es sich im Prinzip um die allgemeine Niederlassungserlaubnis.

Aber sie erfordert von Ehepartnerinnen und Ehepartnern andere Voraussetzungen und kann dabei meist unter erleichterten Bedingungen beantragt werden.