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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abh/ua/niederlassungserlaubnis-fuer-blaue-karte-eu-inhaber.php 18.08.2026 15:08:35 Uhr 04.09.2026 22:49:58 Uhr

Niederlassungserlaubnis Blaue Karte EU

§ 18c Abs. 2 Aufenthaltsgesetz

Diese Niederlassungserlaubnis kann nur von Personen mit Blauer Karte EU beantragt werden, wenn diese Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland haben.
In der Regel müssen Sie dafür den Test "Leben in Deutschland" erfolgreich bestanden haben.