|
Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abh/ua/niederlassungserlaubnis-allgemein.php 18.08.2026 15:07:27 Uhr 10.10.2026 12:45:21 Uhr |
|
Niederlassungserlaubnis allgemein
§ 9 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz
Sie leben schon länger in Deutschland, sind gut angekommen und sehen Ihre weitere Perspektive hier?
Auf dieser Seite geht um die unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Die allgemeine Niederlassungserlaubnis kann von Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragt werden. Frühestens jedoch nach fünf Jahren, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.