Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abh/ua/daueraufenthalt.php 08.04.2026 13:28:15 Uhr 20.05.2026 12:28:29 Uhr

Daueraufenthalt-EU

§ 9a Aufenthaltsgesetz: Der Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel in Deutschland. Er ist der Niederlassungserlaubnis gleichgestellt, bietet aber zusätzliche Vorteile. Insbesondere erleichtert er die Mobilität innerhalb der Europäischen Union (EU).

Mit dem Daueraufenthalt-EU dürfen Sie:

  • dauerhaft in Deutschland leben und arbeiten
  • in viele EU-Staaten visumfrei einreisen und dort einen Aufenthaltstitel beantragen (Ausnahmen: Dänemark und Irland)
  • sich bis zu 12 Monate außerhalb der EU aufhalten
  • und Sie müssen viele Änderungen nicht mehr melden, wie zum Beispiel Jobwechsel.