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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abh/reiseausweis-auslaender.php 01.04.2026 11:16:20 Uhr 20.04.2026 23:47:06 Uhr

Reiseausweise als Passersatz

In begründeten Einzelfällen kann die Ausländerbehörde einen Reiseausweis ausstellen.

Ein Reiseausweis ist immer ein Passersatzdokument. Er dient der Erfüllung der Passpflicht und zum Reisen in andere Länder. Der Reiseausweis ersetzt aber nicht die Visumpflicht, die vielleicht im Zielland besteht. Für Reisen ins Ausland muss daher eventuell zusätzlich ein Visum beantragt werden.

Es gibt 3 verschiedene Formen von Reiseausweisen je nach Personengruppe:

  1. Reiseausweis für Staatenlose
  2. Reiseausweis für Flüchtlinge
  3. Reiseausweis für Ausländer

Hinweis: Ein Reiseausweis wird nicht beliebig ausgestellt. Es muss einen wichtigen Grund dafür geben. In welchen Situationen ein Reiseausweis ausgestellt wird und wie Sie diesen bei der Ausländerbehörde Dresden beantragen, finden Sie im Folgenden.