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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abh/niederlassungserlaubnis_d115.php 01.04.2026 11:10:29 Uhr 20.05.2026 12:08:00 Uhr

Aufenthaltstitel, unbefristet

Die Niederlassungserlaubnis und der Daueraufenthalt EU sind unbefristete Aufenthaltstitel. Bei der Niederlassungserlaubnis gibt es verschiedene Arten, die jeweils unterschiedliche Voraussetzungen haben.

Ein unbefristeter Aufenthaltstitel hat einige Vorteile. Mit der Niederlassungserlaubnis oder dem Daueraufenthalt EU dürfen Sie:

  • dauerhaft in Deutschland leben,
  • arbeiten - ohne extra Erlaubnis der Ausländerbehörde,
  • bis zu 6 beziehungsweise 12 Monate im Ausland sein,
  • und Sie müssen viele Veränderungen, wie etwa einen Jobwechsel, nicht mehr melden.

Welche Sie beantragen können, hängt davon ab, mit welchem Aufenthaltszweck Sie nach Deutschland gekommen sind und aktuell leben. Für Fachkräfte gibt es beispielsweise einen erleichterten Zugang. Auf den folgenden Seiten erläutern wir die verschiedenen Arten der Niederlassungserlaubnis und den Daueraufenthalt EU genauer.