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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abh/kvs_fuer_auslaender.php 26.03.2026 14:23:51 Uhr 12.07.2026 23:25:23 Uhr

Ausreichender Krankenversicherungsschutz

Ausländische Personen benötigten für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland eine Krankenversicherung.

Für die Einreise und Kurzaufenthalte in Deutschland ist eine Reisekrankenversicherung ausreichend. Für längere Aufenthalte benötigen ausländische Personen einen umfassenden Krankenversicherungsschutz. Dieser muss alle Risiken abdecken.

Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung erfüllt alle Anforderungen, die das Aufenthaltsgesetz verlangt.

Private Krankenversicherungen und ausländische Krankenversicherungen müssen im Umfang der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung folgende Leistungen beinhalten: 

  • Ärztliche und zahnärztliche Behandlung
  • Versorgung mit Medikamenten, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln 
  • Krankenhausbehandlung 
  • Medizinische Leistungen zur Rehabilitation 
  • Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt
  • Der Selbstbehalt beträgt maximal 5000 Euro pro Jahr.
    Achtung: Bei Studentinnen und Studenten nur maximal 1200 Euro pro Jahr.