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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abh/einladung_von_auslaendern.php 04.05.2026 08:59:20 Uhr 20.05.2026 11:35:20 Uhr |
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Einladung mit Verpflichtungserklärung
Sie möchten eine Person aus einem Nicht-EU-Land zu sich nach Hause einladen? Und benötigen dafür eine formlose Einladung oder eine Verpflichtungserklärung? Beides erhalten Sie bei der Ausländerbehörde.
Grundsätzlich können Sie Gäste aus jedem Land der Welt nach Deutschland einladen. Wie lange die Person bleiben darf hängt vom Aufenthaltszweck ab.
Bei der formlosen Einladung zahlt der Gast selbst für seinen Lebensunterhalt. Und das für die gesamte Dauer des Aufenthaltes. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie eine Verpflichtungserklärung für den Gast abgeben.
Mit der Verpflichtungserklärung bestätigen Sie folgende Kosten zu übernehmen:
- den gesamten Lebensunterhalt,
- die Bereitstellung von Wohnraum,
- Kosten im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit,
- die Kosten der Ausreise,
- sowie im Falle einer Abschiebung auch sämtliche anfallenden Abschiebungskosten.
Das bedeutet:
Sie sichern mit Ihrem eigenen Einkommen und Vermögen ab, dass dem deutschen Staat durch den Aufenthalt Ihres Gastes keine Kosten entstehen.
Hinweis: Unabhängig davon, ob Sie eine Verpflichtungserklärung oder formlose Einladung abgeben, wird im Visumverfahren immer geprüft, ob für die eingeladene Person ein ausreichender Krankenversicherungsschutz besteht. Eine gültige Krankenversicherung ist grundsätzlich Voraussetzung dafür, dass das Visum erteilt wird.