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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abh/c_Einreise.php 01.04.2026 11:12:35 Uhr 19.08.2026 10:10:56 Uhr |
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Einreise
Personen aus dem Ausland einladen
Wenn Ihr Gast ein Visum für einen Besuch benötigt, können Sie auch eine Einladung aussprechen. In vielen Fällen müssen Sie dafür eine Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde abgeben.
Mehr zum Thema unter: Einladung mit Verpflichtungserklärung
Für die Einreise nach Deutschland benötigen Personen aus dem Ausland grundsätzlich eine Erlaubnis, eine ausreichende Krankenversicherung und einen Nachweis über die finanziellen Mittel. Ob Sie ein Visum beantragen müssen, bestimmt
- Ihre Staatsangehörigkeit,
- wie lange Sie bleiben und
- was Sie während Ihrem Aufenthalt machen möchten.
Menschen mit der Staatsangehörigkeit einer der EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz brauchen keinen Aufenthaltstitel. Sie können durch das Freizügigkeitsrecht einreisen und hier leben.
Wichtig: Vor der Einreise muss bereits feststehen, wie lange Ihr Aufenthalt dauern soll und was Sie in Deutschland machen wollen. Nur so können Sie das korrekte Visum beantragen.
Zunächst unterscheidet man in kurzfristige Aufenthalte bis zu 90 Tagen und dauerhafte Aufenthalte über 90 Tage.