Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abh/c_Einreise.php 01.04.2026 11:12:35 Uhr 19.08.2026 10:10:56 Uhr

Einreise

Sie möchten nach Dresden kommen? Hier finden Sie die aktuellen Einreisebestimmungen.

Umzug der Ausländerbehörde

Die Abteilung zieht vom 13. bis 30. April 2026 um. Der Bereich Asylangelegenheiten zieht vom 20. April bis 8. Mai 2026 um.

  • In dieser Zeit finden keine regulären Termine statt. Für bereits vereinbarte Termine erhalten Sie einen Ersatztermin.
  • In Einzelfällen kann eine Notfallbetreuung erfolgen.
  • Bitte schauen Sie auf Ihr Einladungsschreiben. Dort steht, wo ihr Termin stattfindet.

Ab Mai sind alle Termine am neuen Standort Lingnerallee 3, 01069 Dresden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Personen aus dem Ausland einladen

Wenn Ihr Gast ein Visum für einen Besuch benötigt, können Sie auch eine Einladung aussprechen. In vielen Fällen müssen Sie dafür eine Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde abgeben.

Mehr zum Thema unter: Einladung mit Verpflichtungserklärung

Für die Einreise nach Deutschland benötigen Personen aus dem Ausland grundsätzlich eine Erlaubnis, eine ausreichende Krankenversicherung und einen Nachweis über die finanziellen Mittel. Ob Sie ein Visum beantragen müssen, bestimmt

  • Ihre Staatsangehörigkeit,
  • wie lange Sie bleiben und
  • was Sie während Ihrem Aufenthalt machen möchten.

Menschen mit der Staatsangehörigkeit einer der EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz brauchen keinen Aufenthaltstitel. Sie können durch das Freizügigkeitsrecht einreisen und hier leben.

Wichtig: Vor der Einreise muss bereits feststehen, wie lange Ihr Aufenthalt dauern soll und was Sie in Deutschland machen wollen. Nur so können Sie das korrekte Visum beantragen. 

Zunächst unterscheidet man in kurzfristige Aufenthalte bis zu 90 Tagen und dauerhafte Aufenthalte über 90 Tage.