Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abh/ba/weitere-ae-beschaeftigung.php 09.09.2026 15:02:12 Uhr 10.09.2026 05:26:18 Uhr

Aufenthalt für sonstige Beschäftigungszwecke

Sie erfüllen nicht die Voraussetzungen für einen Aufenthalt als Fachkraft? Für bestimmte Berufe, Tätigkeiten und Personenkreise gibt es Ausnahmen. Diese ermöglichen auch dann einen Aufenthalt zur Beschäftigung, wenn keine Qualifikation als Fachkraft beziehungsweise kein anerkannter Abschluss vorliegt.

Aufenthalte für diese Ausnahmen werden durch § 19c Aufenthaltsgesetz geregelt - oft in Verbindung mit einem Paragrafen der Beschäftigungsverordnung.

Die Anzahl der Möglichkeiten ist dabei begrenzt. Das bedeutet, nicht alle Beschäftigungssituationen können hierdurch verwirklicht werden.

    Die häufigsten Möglichkeiten für solche Ausnahmen sind:

    • Beamtinnen und Beamte
    • Berufspraktische Erfahrung
    • Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer
    • Berufssportlerinnen, Berufssportler, Trainerinnen und Trainer
    • Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger
    • Kultur und Unterhaltung
    • Leitende Angestellte, Führungskräfte und Spezialisten
    • Öffentliches Interesse - regional, wirtschaftlich oder arbeitsmarktpolitisch
    • Spezialitätenköchinnen und Spezialitätenköche
    • Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer

    Beratung

    Ihr Einzelfall ist nicht mit dabei?

    Hier ist eine individuelle Beratung wichtig. Wenden Sie sich dafür per E-Mail an die Ausländerbehörde oder an das Dresden Welcome Center.