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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abh/ba/qualifizierungsmassnahmen.php 29.05.2026 12:52:17 Uhr 07.06.2026 06:38:08 Uhr |
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Aufenthalt zur Qualifizierungsmaßnahme
§ 16d Abs. 1 Aufenthaltsgesetz
Mit einer teilweisen Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses können Sie einen Aufenthalt zur Qualifizierungsmaßnahme beantragen.
Sie haben die Anerkennung schon beantragt und einen sogenannten Defizitbescheid erhalten. Jetzt können Sie nach der Einreise an Maßnahmen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation teilnehmen. Damit gleichen Sie die Defizite aus.
Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme können Sie die vollständige Anerkennung bekommen und als Fachkraft in Deutschland arbeiten.