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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abh/ba/ict-karte.php 13.04.2026 10:05:39 Uhr 20.05.2026 13:11:31 Uhr |
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ICT – Unternehmensinterner Transfer
§ 19 Aufenthaltsgesetz
Die ICT-Karte regelt die Einreise und den Aufenthalt bei einer Entsendung. Sie richtet sich an Unternehmen mit Sitz im Ausland und in Deutschland.
Mit der ICT-Karte dürfen ausländische Mitarbeitende für einige Zeit in den Unternehmenssitz nach Deutschland kommen.
Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten oder Trainees können die ICT-Karte beantragen.
Wichtig: Die ICT-Karte kann nur im regulären Visumverfahren bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt werden.