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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abh/ba/ict-karte.php 07.09.2026 11:58:13 Uhr 15.09.2026 05:57:41 Uhr

ICT – Unternehmensinterner Transfer

§ 19 Aufenthaltsgesetz

Die ICT-Karte regelt die Einreise und den Aufenthalt bei einer Entsendung. Sie richtet sich an Unternehmen mit Sitz im Ausland und in Deutschland.

Mit der ICT-Karte dürfen ausländische Mitarbeitende für einige Zeit in den Unternehmenssitz nach Deutschland kommen.

Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten oder Trainees können die ICT-Karte beantragen.

Wichtig: Die ICT-Karte kann nur im regulären Visumverfahren bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt werden.

Informationen zur Dienstleistung: