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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abh/ba/forschung.php 13.04.2026 15:15:31 Uhr 20.05.2026 11:42:57 Uhr

Aufenthalt zur Forschung

§ 18d Aufenthaltsgesetz

Sie wollen im Bereich Forschung und Wissenschaft in Deutschland arbeiten? Dann informieren Sie sich hier über einen Aufenthaltstitel zur Forschung.

Ein Aufenthaltstitel zur Forschung ist möglich, wenn Sie:

  • einen passenden Arbeitsplatz als Wissenschaftlerin beziehungsweise Wissenschaftler gefunden haben
  • eine Aufnahmevereinbarung einer Hochschule oder einer Forschungseinrichtung haben.