Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abh/ba/forschung.php 29.07.2026 15:28:22 Uhr 08.09.2026 08:06:24 Uhr

Aufenthalt zur Forschung

§ 18d Aufenthaltsgesetz

Sie wollen im Bereich Forschung und Wissenschaft in Deutschland arbeiten? Dann informieren Sie sich hier über einen Aufenthaltstitel zur Forschung.

Ein Aufenthaltstitel zur Forschung ist möglich, wenn Sie:

  • einen passenden Arbeitsplatz als Wissenschaftlerin beziehungsweise Wissenschaftler gefunden haben
  • eine Aufnahmevereinbarung einer Hochschule oder einer Forschungseinrichtung haben.

Informationen zur Dienstleistung: