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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abh/ba/familiennachzug-zu-deutschen.php 07.09.2026 12:11:10 Uhr 16.10.2026 13:22:51 Uhr

Familiennachzug zu Deutschen

§ 28 Aufenthaltsgesetz

Der Aufenthaltstitel wird zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft in Deutschland für Familienangehörige eines Deutschen zum Schutz von Ehe und Familie gemäß Art. 6 GG erteilt. Auf dieser Seite finden alle wichtigen Details zu den Voraussetzungen, dem Antrag und der möglichen Beschäftigung.

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