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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abh/ba/familiennachzug-zu-deutschen.php 13.04.2026 10:07:03 Uhr 20.05.2026 11:44:32 Uhr |
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Familiennachzug zu Deutschen
§ 28 Aufenthaltsgesetz
Der Aufenthaltstitel wird zur Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft in Deutschland für Familienangehörige eines Deutschen zum Schutz von Ehe und Familie gemäß Art. 6 GG erteilt. Auf dieser Seite finden alle wichtigen Details zu den Voraussetzungen, dem Antrag und der möglichen Beschäftigung.