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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abh/ba/ehegattennachzug.php 13.04.2026 10:06:16 Uhr 20.05.2026 13:05:23 Uhr

Ehegattennachzug

§ 30 Aufenthaltsgesetz

Auf dieser Seite stehen alle Informationen für einen Aufenthaltstitel zum Ehegattennachzug. Sie finden alle wichtigen Details zu den Voraussetzungen, dem Antrag und der möglichen Beschäftigung. Wir zeigen Ihnen auch verschiedene Perspektiven für den weiteren Aufenthalt.

Den Ehegattennachzug können Sie beantragen, wenn Sie zusammen mit Ihrem Ehemann oder Ihrer Ehefrau nach Deutschland ziehen oder später nachkommen möchten.

Eine grundlegende Voraussetzung ist, dass Sie miteinander verheiratet sind und dies durch entsprechende Urkunden nachweisen können.

Tipp: Sie kommen im beschleunigten Fachkräfteverfahren nach Deutschland?
Dann kann es sinnvoll sein, den Familiennachzug direkt mit zu beantragen. Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau kann dann mit Ihnen zusammen einreisen. Oder innerhalb von 6 Monaten nach Ihrer Einreise nach Deutschland kommen. So lassen sich eventuelle Wartezeiten vermeiden.

Ein reguläres Visumverfahren für den Familiennachzug ist oft mit langen Wartezeiten verbunden. Bis zum Termin für die Antragsstellung vergehen manchmal 12 Monate oder sogar mehr.