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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abh/ba/chancenkarte.php 31.03.2026 12:53:16 Uhr 20.05.2026 12:47:53 Uhr

Chancenkarte

§ 20a Aufenthaltsgesetz

Die Chancenkarte ist ein Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche beziehungsweise zur Suche von Maßnahmen zur Anerkennung.

Bei der Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche oder zur Suche von Maßnahmen zur Anerkennung unterscheidet man zwei Arten:

  1. Es gibt die Chancenkarte für Fachkräfte. Dafür braucht man einen in Deutschland anerkannten Abschluss.
  2. Es gibt die Chancenkarte nach Punktesystem. Dabei bekommt man Punkte für bestimmte Merkmale. Man braucht insgesamt 6 Punkte für diese Chancenkarte. Ein anerkannter Abschluss ist nicht notwendig.