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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abh/ba/ausbildung.php 29.07.2026 15:30:51 Uhr 14.08.2026 00:06:44 Uhr |
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Aufenthalt zur Ausbildung
§ 16a Aufenthaltsgesetz
Sie wollen in Deutschland eine Ausbildung machen? Vielleicht haben Sie sogar schon einen Ausbildungsplatz gefunden? Dann beantragen Sie einen Aufenthalt zur Ausbildung.
Eine qualifizierte Ausbildung dauert in Deutschland mindestens 2 Jahre. Sie ist Grundlage für einen späteren Aufenthalt als Fachkraft in Deutschland. Es gibt verschiedene Arten der Ausbildung: eine betriebliche beziehungsweise duale Ausbildung und eine schulische Ausbildung. Für beide kann der Aufenthaltstitel beantragt werden.
Die Ausbildung in Deutschland erfolgt in der Regel auf Deutsch. Dafür brauchen Sie ausreichende Deutschkenntnisse. Sie können vor der Ausbildung einen vorbereitenden Sprachkurs in Deutschland besuchen. Das müssen Sie bereits im Antrag angeben.