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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abh/ba/ausbildung.php 31.03.2026 12:27:15 Uhr 20.05.2026 12:59:33 Uhr |
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Aufenthalt zur Ausbildung
§ 16a Aufenthaltsgesetz
Sie wollen in Deutschland eine Ausbildung machen? Vielleicht haben Sie sogar schon einen Ausbildungsplatz gefunden? Dann beantragen Sie einen Aufenthalt zur Ausbildung.
Beachten Sie: Eine qualifizierte Ausbildung dauert in Deutschland mindestens 2 Jahre. Sie ist Grundlage für einen späteren Aufenthalt als Fachkraft in Deutschland. Es gibt verschiedene Arten der Ausbildung: eine betriebliche beziehungsweise duale Ausbildung und eine schulische Ausbildung.
Sie können vor der Ausbildung einen vorbereitenden Sprachkurs in Deutschland besuchen. Das müssen Sie bereits im Antrag angeben.