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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abh/ba/aufenthaltsgewaehrung-zum-voruebergehenden-schutz.php 13.04.2026 10:08:10 Uhr 20.05.2026 11:29:28 Uhr |
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Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz - Ukraine
§ 24 AufenthG
Diese Aufenthaltserlaubnis ist ein humanitärer Aufenthaltstitel, der auf Grundlage der Massenzustrom - Richtlinie der EU erteilt wird.
Momentan wird dieses Aufenthaltsrecht nur für geflüchtete Personen aus der Ukraine bis zum 04. März 2027 erteilt.
Sie haben noch keine Wohnung oder eine andere Unterkunft?
Hier geht es zu den Informationen zur Unterbringung von Ukrainischen Geflüchteten.