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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abh/ba/aufenthaltsgewaehrung-zum-voruebergehenden-schutz.php 17.07.2026 13:11:32 Uhr 11.08.2026 18:40:36 Uhr

Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz - Ukraine

§ 24 AufenthG

Diese Aufenthaltserlaubnis ist ein humanitärer Aufenthaltstitel, der auf Grundlage der Massenzustrom - Richtlinie der EU erteilt wird. Momentan wird dieses Aufenthaltsrecht nur für geflüchtete Personen aus der Ukraine bis zum 04. März 2027 erteilt. 

Sie haben noch keine Wohnung oder eine andere Unterkunft?

Hier geht es zu den Informationen zur Unterbringung von Ukrainischen Geflüchteten.

Online-Befragung zu „Germany4Ukraine“

Das BAMF führt eine anonyme Online-Befragung zur Weiterentwicklung des Hilfeportals „Germany4Ukraine“ durch. Teilnehmen können Geflüchtete aus der Ukraine ab 16 Jahren – unabhängig davon, ob das Portal bekannt ist oder genutzt wurde.

Dauer: ca. 10-15 Minuten
Die Teilnahme ist freiwillig und anonym

Zur Befragung: https://germany4ukraine.umfrage.digital

Bitte leiten Sie diesen Aufruf auch in Ihren Netzwerken weiter.

Informationen zur Dienstleistung