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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abh/ba/aufenthaltserlaubnis-fuer-qualifizierte-geduldete.php 07.09.2026 11:51:13 Uhr 10.09.2026 06:43:20 Uhr

Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung

§ 19d Aufenthaltsgesetz

Sie besitzen eine Duldung, haben eine Ausbildung oder ein Studium absolviert und einen Arbeitsplatz für eine qualifizierte Tätigkeit gefunden? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Alle Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.

  • Bei der Arbeit muss es sich um eine qualifizierte Tätigkeit handeln. Das heißt, die Tätigkeit erfordert einen Hochschulabschluss oder eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung. Anlern- und Hilfstätigkeiten sind nicht möglich.
  • Die Arbeit muss auch zu Ihrer beruflichen Qualifikation passen. 

Informationen zur Dienstleistung: