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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abh/ba/aufenthalt-zur-ausbildung-fuer-ausreisepflichtige-auslaender.php 12.08.2026 13:32:41 Uhr 10.09.2026 06:58:20 Uhr |
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Aufenthalt zur Ausbildung für ausreisepflichtige Ausländer
§ 16g Aufenthaltsgesetz
Sie haben eine Duldung zur vorübergehenden Aussetzung der Abschiebung (§ 60a Aufenthaltsgesetz). Und Sie haben einen Ausbildungsplatz gefunden? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Aufenthalt zur Ausbildung für ausreisepflichtige Ausländer beantragen.
Bei dem Ausbildungsplatz muss es sich um eine qualifizierte Ausbildung handeln. Eine qualifizierte Ausbildung dauert in Deutschland mindestens 2 Jahre. Es gibt verschiedene Arten der Ausbildung: eine betriebliche beziehungsweise duale Ausbildung und eine schulische Ausbildung. Für beide kann der Aufenthaltstitel beantragt werden.
Beachten Sie: Die Ausbildung in Deutschland erfolgt in der Regel auf Deutsch. Dafür brauchen Sie ausreichende Deutschkenntnisse.