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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abh/ba/arbeitsplatzsuche-anschluss-aufenthalt.php 29.07.2026 15:27:31 Uhr 14.08.2026 00:18:35 Uhr |
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Aufenthalt zur Arbeitssuche im Anschluss an einen Aufenthalt in Deutschland
§ 20 Aufenthaltsgesetz
Dieser Aufenthaltstitel ist nur für Personen, die bereits in Deutschland sind und einen gültigen Aufenthaltstitel für einen langfristigen Aufenthalt haben. Ein Schengenvisum für einen kurzfristigen Aufenthalt ist nicht ausreichend.
Um diesen Aufenthaltstitel zur beantragen, müssen sie direkt zuvor einen Abschluss in Deutschland gemacht haben.
Der Abschluss kann von einer Ausbildung, einem Studium oder einer Maßnahme zur beruflichen Anerkennung sein. Auch nach dem Abschluss einer Forschungstätigkeit können Sie diesen Aufenthaltstitel beantragen.