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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abh/ba/arbeit-nach-hochschulabschluss.php 07.09.2026 11:54:42 Uhr 15.09.2026 04:53:09 Uhr |
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Aufenthalt als Fachkraft mit Hochschulabschluss
§ 18b Aufenthaltsgesetz
Sie haben ein Studium abgeschlossen und möchten in Deutschland arbeiten? Sie haben sogar schon einen Arbeitsplatz gefunden? Dann beantragen Sie einen Aufenthalt als Fachkraft mit Hochschulabschluss.
- Ihr Studium muss in Deutschland anerkannt sein. Ein ausländischer Abschluss muss mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein. Die Zuordnung erfolgt über die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Entweder durch eine individuelle Zeugnisbewertung oder über die bestehende Datenbank „anabin“. Informationen dazu finden Sie beim Infoportal anabin.
- Bei der Arbeit muss es sich um eine qualifizierte Tätigkeit handeln. Das heißt, die Tätigkeit erfordert einen Hochschulabschluss oder eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung. Anlern- und Hilfstätigkeiten sind nicht möglich.