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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abh/ba/arbeit-nach-ausbildung.php 07.09.2026 11:53:34 Uhr 09.09.2026 09:42:02 Uhr

Aufenthalt als Fachkraft mit Berufsausbildung

§ 18a Aufenthaltsgesetz

Sie haben eine qualifizierte Ausbildung absolviert und möchten in Deutschland arbeiten? Sie haben sogar schon einen Arbeitsplatz gefunden? Dann beantragen Sie einen Aufenthalt als Fachkraft mit Berufsausbildung.

  • Eine qualifizierte Ausbildung ist Grundlage für den Aufenthalt als Fachkraft in Deutschland. Sie dauert mindestens 2 Jahre. Ein ausländischer Abschluss muss mit einer deutschen Ausbildung vergleichbar sein. Nutzen Sie den Anerkennungs-Finder auf dem Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen oder lassen Sie sich kostenlos bei der IBAS – Informations- und Beratungsstelle Arbeitsmarkt Sachsen beraten.
  • Bei der Arbeit muss es sich um eine qualifizierte Tätigkeit handeln. Das heißt, die Tätigkeit erfordert eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung. Anlern- und Hilfstätigkeiten sind nicht möglich.

Informationen zur Dienstleistung: