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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abh/ba/anerkennungspartnerschaft.php 29.05.2026 12:49:19 Uhr 07.06.2026 06:27:55 Uhr

Aufenthalt für die Anerkennungspartnerschaft

§ 16d Abs. 3 Aufenthaltsgesetz

Der Aufenthalt zur Anerkennungspartnerschaft ist eine Möglichkeit, das Anerkennungsverfahren in Deutschland zu beginnen und abzuschließen.

Mit diesem Aufenthaltstitel dürfen Sie nach Deutschland einreisen und den Antrag auf Anerkennung direkt in Deutschland stellen. Voraussetzung ist, dass noch keine Anerkennung für Ihren ausländischen Berufsabschluss vorliegt und Sie ein Unternehmen als Anerkennungspartner gefunden haben.

Informationen zur Dienstleistung: