Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abh/aufenthaltserlaubnis_d115.php 06.05.2026 12:02:23 Uhr 07.06.2026 06:21:19 Uhr

Aufenthaltstitel, befristet

Wir sind umgezogen

Ab Mai 2026 sind alle Termine am neuen Standort:

Lingnerallee 3, Eingang Nord, 01069 Dresden.

Die nächsten Haltestellen sind: Deutsches Hygiene-Museum und Pirnaischer Platz.

Aufenthaltstitel beantragen

Ein befristeter Aufenthaltstitel richtet sich nach dem Zweck und der voraussichtlichen Dauer Ihres Aufenthaltes in Deutschland. 

Die Ausländerbehörde Dresden erteilt und verlängert Aufenthaltstitel für ausländische Personen, die ihren Wohnsitz in der Stadt Dresden haben.

Es gibt folgende Formen befristeter Aufenthaltstitel:

  • Schengen-Visum oder Nationales Visum zur Einreise zu verschiedenen Aufenthaltszwecken
  • Aufenthaltserlaubnis nach Einreise für verschiedene Aufenthaltszwecke
  • Blaue Karte EU für Fachkräfte mit besonderen Gehaltsvoraussetzungen
  • ICT-Karte für Entsendungen von Beschäftigten aus Drittstaaten in die deutsche Niederlassung eines Unternehmens
  • Mobiler ICT-Karte für Inhaber einer ICT-Karte aus einem anderen EU-Staat

EU-Staatsangehörige sind freizügigkeitsberechtigt. Sie benötigen keinen Aufenthaltstitel für Deutschland. Familienangehörige von EU-Staatsangehörigen wird eine Aufenthaltskarte erteilt.

Grundlage für die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln ist das Aufenthaltsgesetz (AufenthG).