Die Ausländerbehörde muss im Einzelfall prüfen, ob Palästinensische Volkszugehörige schon eine Staatsangehörigkeit eines anderen Landes bekommen haben.
Benötigte Unterlagen
Alle Dokumente müssen in folgender Form vorliegen:
Bei Palästinensensischen Volkszugehörigen aus dem Irak:
- Irakischer Reiseausweis für Palästinenser („Travel Document for Palestinian“)
- Negativbescheinigung des Iraks bzgl. der irakischen Staatsangehörigkeit
- Geburtsurkunde
- UNRWA-Registrierungsnummer
- Bestätigung der Palästinensischen Mission Berlin über die Volkszugehörigkeit
Bei Palästinensensischen Volkszugehörigen aus Jordanien:
- Jordanischer Reiseausweis für Palästinenser („Modell T“)
- jordanische Geburtsurkunde mit Legalisation
- UNRWA-Registrierungsnummer
- Bestätigung der Palästinensischen Mission Berlin über die Volkszugehörigkeit
Bei Palästinensensischen Volkszugehörigen aus Libanon:
- Libanesischer Reiseausweis für Palästinenser („Travel Document for Palestinian Refugees“)
- Familienbuch/-registerauszug/Geburtsurkunde/Heiratsurkunde der libanesischen Generaldirektion für Flüchtlingsangelegenheiten
- Personalausweis für Palästinensische Flüchtlinge
- Registrierung UNRWA
- Bestätigung der Palästinensischen Mission Berlin zur Herkunft
Für den Libanon gilt: Die vorgelegten Unterlagen müssen so aktuell wie möglich sein, mindestens aber aktueller als 1994.
Bei Palästinensensischen Volkszugehörigen aus Libyen:
- libyscher Reiseausweis für Palästinenser („Travel Document for Palestinian Refugees“)
- Familienbuch/-registerauszug/Geburtsurkunde/Heiratsurkunde mit Legalisation
- Negativbescheinigung Libyens bzgl. der libyschen Staatsangehörigkeit
- UNRWA-Registrierungsnummer
- Bestätigung der Palästinensischen Mission Berlin über die Volkszugehörigkeit
Bei Palästinensensischen Volkszugehörigen aus den Palästinensischen Autonomiegebieten:
- Palästinensischer Reisepass
- palästinensische ID-Karte
- palästinensische Geburtsurkunde mit Legalisation durch das Vertretungsbüro der BRD in Ramallah
- UNRWA-Registrierungsnummer
- Bestätigung der Palästinensischen Mission Berlin über die Volkszugehörigkeit
Bei Palästinensensischen Volkszugehörigen aus Syrien
- Syrischer Reiseausweis für Palästinenser („Travel Document for Palestinian Refugies“)
- UNRWA-Registrierungsnummer
- Familienregisterauszug Syrien
- Geburtsurkunde
- Bestätigung der Palästinensischen Mission Berlin über die Volkszugehörigkeit