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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abh/anerkennung-staatenlosigkeit.php 31.03.2026 13:35:46 Uhr 20.04.2026 23:51:40 Uhr

Anerkennung der Staatenlosigkeit

Hier finden Sie Informationen zum Antragsverfahren der Ausländerbehörde Dresden für die Anerkennung beziehungsweise die Feststellung der Staatenlosigkeit.

Die Ausländerbehörde prüft auf Antrag oder wenn nötig individuell, ob eine Person wirklich staatenlos ist. Die Prüfung gilt nur für diesen einen konkreten Antrag. Sie ist keine endgültige oder allgemeine Entscheidung, die auch für andere Behörden oder Gerichte verbindlich wäre.

Das heißt, das Ergebnis dieses Antrags kann nicht für eine Einbürgerung genutzt werden.