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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/abh/aenderung-der-wohnsitzregelung.php 26.03.2026 14:06:54 Uhr 21.04.2026 00:17:12 Uhr |
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Änderung der Wohnsitzregelung
Die Wohnsitzregelung gilt für Personen mit einem anerkannten Schutzstatus, also einem Aufenthaltstitel nach §§ 22 bis 25 AufenthG. Zum Beispiel Personen mit:
- Flüchtlingsstatus,
- subsidiärem Schutz oder
- temporärem Schutz nach der EU-Massenzustromrichtlinie.
Personen mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung informieren sich bitte beim Sachgebiet Asylangelegenheiten oder Sachgebiet Ausreiseangelegenheiten über die Möglichkeiten zur Aufhebung.
Wo liegt der Wohnort?
Personen mit einer Wohnsitzregelung können ihren Wohnsitz nicht frei wählen. Die Wahl des Wohnorts ist also eingeschränkt, die Bewegungsfreiheit innerhalb Deutschlands aber nicht.
In der Regel müssen diese Personen 3 Jahre lang in dem Bundesland von Deutschland wohnen, in dem Sie ihren Schutzstatus erhalten haben. Die Bundesländer dürfen die betroffenen Personen auch dazu verpflichten, in einer bestimmten Stadt oder Gemeinde zu wohnen.
Ein Verstoß gegen die Wohnsitzregelung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer hohen Geldstrafe versehen werden.
Warum gibt es Wohnsitzregelungen?
Der Staat will damit erreichen, dass sich Menschen gleichmäßig auf die verschiedenen Bundesländer und Gemeinden in Deutschland verteilen. Das wiederum soll die Integration fördern.
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