Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/Grundstuecke-Vermessung.php 12.04.2022 13:59:10 Uhr 01.07.2022 12:26:56 Uhr |
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Vermessung von Gebäuden und Grundstücken
Gebäude
Im Liegenschaftskataster sind alle Gebäude darzustellen und zu beschreiben.
Der vollständige, geometrisch exakte und aktuell adressierbare Nachweis von Gebäuden ist für vielfältige Aufgaben der Verwaltung, Planung, Wirtschaft, dem Rettungswesen, Katastrophenschutz und den Rechtsverkehr wichtig.
Verpflichtung zur Gebäudeaufmessung
Wird ein Gebäude neu errichtet oder in seinem Grundriss verändert, besteht gemäß Sächsischem Vermessungs- und Katastergesetz die gesetzliche Verpflichtung des Eigentümers, die Aufmessung durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur auf seine Kosten zu veranlassen. Diese Verpflichtung bezieht sich auf Gebäude, die nach dem 24. Juni 1991 errichtet wurden.
Im Interesse eines vollständigen Nachweises der Gebäude im Liegenschaftskataster können Grundstückseigentümer auch die Aufnahme von Gebäuden, die bis zum 24. Juni 1991 errichtet wurden, veranlassen. Diese Gebäudeaufnahme wird zu ermäßigten Gebühren ausgeführt.
Abriss eines Gebäudes
Wenn ein Gebäude vollständig abgebrochen wurde, genügt die schriftliche Mitteilung (per E-Mail an liegenschaftskataster@dresden.de) des Grundstückseigentümers an das Amt für Geodaten und Kataster. Das Gebäude wird kostenfrei in der Liegenschaftskarte gelöscht.
Erfassung von Gebäuden aus geeigneten Luftbilderzeugnissen
Auf der Grundlage spezieller Befliegungen werden Änderungen am Gebäudebestand mit einem stereoskopischen Auswerteverfahren erfasst.
Nicht mehr vorhandene Gebäude werden in der Liegenschaftskarte gelöscht, neu errichtete Gebäude zu Übersichtszwecken eingetragen und durch eine gestrichelte Linie besonders gekennzeichnet.
Die Erfassung von Gebäuden aus Luftbildern ersetzt nicht die Verpflichtung zur Gebäudeaufmessung.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Vermessung von Gebäuden:
Warum müssen Gebäude im Liegenschaftskataster dargestellt werden?
Gibt es eine Verpflichtung zur Gebäudeaufmessung?
Welche Gebäude müssen aufgemessen werden?
Wie wird eine Aufmessung von Gebäuden veranlasst?
Was kostet die Aufmessung eines Gebäudes?
Was ist beim Abriss eines Gebäudes zu tun?
Warum sind die Linien von meinem Gebäude gestrichelt dargestellt?
Kontakt
Liegenschaftskataster (Abt.)
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Geodaten und Kataster
Besucheranschrift
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Ammonstraße 74
01067 Dresden
5. Etage / Zi. 5/5837
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Montag | 9 bis 12 Uhr |
Dienstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
Donnerstag | 9 bis 12, 13 bis 16 Uhr |
Zusätzlich sind Termine nach Vereinbarung möglich. Wir bitten Anfragen und Anträge zu Dienstleistungen des Amtes telefonisch oder per E-Mail zu stellen. Eine Kundenberatung in den Diensträumen findet grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt. |