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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/Berufliche-Rehabilitierung-DDR-Buerger.php 24.06.2026 14:15:44 Uhr 19.08.2026 11:23:45 Uhr

Berufliche Rehabilitierung - politische Verfolgung von DDR Bürgern (Rehabilitierungsgesetz)

Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) enthält zahlreiche Sonderregelungen für Personen, die infolge einer rechtsstaatswidrigen Verfolgung in der sowjetischen Besatzungszone und in der DDR berufliche Nachteile erlitten haben.

Verfolgte Personen können bis heute unter den Auswirkungen leiden. Sie konnten durch die Verfolgung keine Ausbildung erhalten oder ihren Beruf nicht ausüben. Leistungen nach dem Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) sollen diese Nachteile für Ausbildung und Beruf ausgleichen.

Wie hoch ist die Ausgleichsleistung?

Die Ausgleichsleistung hängt vom Einkommen ab. Überschreitet das eigene Einkommen eine bestimmte Höhe, kann keine Ausgleichsleistung bezahlt werden.

Liegt das Einkommen unter der Einkommensgrenze, erhalten Betroffene ab Juli 2026 monatlich bis zu 303 Euro. Ist das Einkommen höher als die Einkommensgrenze, erhält man nur einen Teil der Ausgleichsleistung.
Info: Die monatlichen Zahlungen erhöhen sich jährlich im Juli, entsprechend der Rentenanpassung.

Ausgleichsleistung beantragen:


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