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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2026/06/pm_011.php 03.06.2026 19:03:22 Uhr 15.06.2026 07:10:11 Uhr

CSD-Straßenfest: Statements zur Gerichtsentscheidung von Oberbürgermeister Dirk Hilbert und Ordnungsbürgermeisterin Eva Jähnigen

Das Straßenfest des Christopher Street Day (CSD) kann auch in diesem Jahr als Versammlung stattfinden. Das hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht am Dienstag, 2. Juni 2026, entschieden, nachdem der Christopher Street Day Dresden e. V. gegen die vorherige Entscheidung Beschwerde eingelegt und sein Veranstaltungskonzept überarbeitet hat.

„Außer Spesen nichts gewesen, möchte man sagen. Nachdem das Thema wochenlang Kräfte in der Stadtverwaltung, Landesdirektion, Gerichtsbarkeit und bei den ehrenamtlichen Organisatoren gebunden hat, kann das Straßenfest nun doch als Versammlung stattfinden. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes werden wir gern umsetzen und wünschen allen Teilnehmenden eine wirkungsvolle CSD-Woche im Zeichen der Vielfalt unserer Stadt. Die politischen Forderungen des CSD zur Akzeptanz und Respektierung queer lebender Menschen haben in den letzten Jahren leider auch in unserer Region an Bedeutung gewonnen. Stadtspitze und Stadtgesellschaft in Dresden haben sie immer unterstützt.“

Oberbürgermeister Dirk Hilbert

„Nachdem meine Entscheidung für den Versammlungscharakter des CSD-Straßenfestes durch die Weisung der Landesdirektion aufgehoben wurde, freut es mich, dass das Oberverwaltungsgericht im Eilverfahren entschied, dass wir das CSD-Straßenfest 2026 wie bisher als Versammlung behandeln dürfen. Auch wenn das gerichtliche Hauptsacheverfahren – wenn der CSD dieses anstreben sollte – abzuwarten ist, wird mein Anliegen einer versammlungsfreundlichen Entscheidung mit der gestrigen Entscheidung gestärkt."

Ordnungsbürgermeisterin Eva Jähnigen