Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2026/05/pm_094.php 29.05.2026 23:21:49 Uhr 15.06.2026 06:56:57 Uhr

Christopher-Street-Day: Landeshauptstadt bietet Unterstützung an

Straßenfest muss als Veranstaltung angemeldet werden

Am Donnerstag, 28. Mai 2026, hat das Verwaltungsgericht Dresden entschieden, dass das geplante Straßenfest zum Christopher-Street-Day keine genehmigungsfreie Versammlung im Sinne des Sächsischen Versammlungsgesetzes und des Grundgesetzes ist. Das Gericht hat damit den Rechtsstandpunkt der Landesdirektion Sachsen bestätigt. Stattdessen handelt es sich um eine Veranstaltung, die angemeldet und durch die Stadtverwaltung unter Beachtung zahlreicher Gesetze etc. (die bei einer Versammlung nicht oder nur eingeschränkt zum Zug kommen) geprüft und genehmigt werden muss.

„Der CSD gehört mit seinem so wichtigen Anliegen der Gleichstellung queerer Menschen zu Dresden wie die Frauenkirche. Die Stadtverwaltung wird unabhängig von der Rechtsform das ihr Mögliche tun, damit das politische Straßenfest auch in diesem Jahr stattfinden kann. Unsere Ämter und Beschäftigten stehen bereit, den CSD dabei zu unterstützen – sollte das gewünscht sein."

Oberbürgermeister Dirk Hilbert

"Die Gerichtsentscheidung muss ich trotz anderer rechtlicher Auffassung akzeptieren und werde im Nachgang zur CSD-Woche mit den Beteiligten das Geschehene auswerten und im Gespräch auch Konsequenzen für kommende Veranstaltungen beraten. Nun ist es wichtig, dass der CSD schnell als Veranstaltung angemeldet wird, wie es als möglicher Plan B mit der Zentralen Koordinierungsstelle der Veranstaltungs- und Versammlungsbehörde des Dresdner Ordnungsamtes und dem CSD-Verein bereits vorbesprochen wurde."

Ordnungsbürgermeisterin Eva Jähnigen