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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2026/05/pm_032.php 11.05.2026 10:42:28 Uhr 15.06.2026 07:40:55 Uhr

Wozu sind Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung wichtig?

Betreuungsbehörde des Sozialamtes gibt am 28. Mai darauf Antworten – Anmeldung erforderlich

Die Betreuungsbehörde des Sozialamtes der Landeshauptstadt Dresden informiert am Donnerstag, 28. Mai 2026, über Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- oder Patientenverfügungen. Der Infoabend startet 17 Uhr im Sozialamt, Glashütter Straße 51. Expertinnen und Experten informieren über die Aufgabe, den Inhalt, die Form und die Wirksamkeit dieser Dokumente. Zudem beantworten sie Fragen. Mit diesem Wissen ist es jedem möglich, eigene Vollmachten und Verfügungen zu erstellen. Interessierte sind herzlich dazu eingeladen. 

Bitte um Anmeldung

Die Teilnehmerzahl ist wegen der begrenzten Platzkapazität auf maximal 50 Personen beschränkt. Darum ist eine Anmeldung unter Telefon 0351-4889471 notwendig. Der Veranstaltungsort ist mit den Straßenbahnlinien 4 und 12 sowie den Buslinien 61, 63 und 64 zu erreichen (Haltestelle Pohlandplatz bzw. Bergmannstraße). Der Zugang zum Veranstaltungsort ist barrierearm.
Sollte die nächste Veranstaltung bereits ausgebucht sein, können sich Interessierte auch gern für einen der späteren Termine anmelden.

Weitere Veranstaltungen, die für das Jahr 2026 geplant sind, finden zu folgenden Terminen statt:

  • Dienstag, 30. Juni (18.30 Uhr),
  • Donnerstag, 20. August (17 Uhr),
  • Dienstag, 29. September (18.30 Uhr),
  • Donnerstag, 5. November (17 Uhr) und
  • Dienstag, 8. Dezember (18.30 Uhr).

Online-Teilnahme 

Wem es nicht möglich ist, persönlich vor Ort anwesend zu sein, der kann das digitale Angebot nutzen. Unter dem Link www.dresden.de/vorsorgevollmacht können Interessierte online an diesen Veranstaltungen teilnehmen. Eine vorherige Anmeldung ist hierzu nicht erforderlich. Über die Chatfunktion besteht die Möglichkeit, Fragen an die Mitarbeitenden der Betreuungsbehörde während der Veranstaltung zu stellen. 
Die Betreuungsbehörde gibt in der Abendveranstaltung am 28. Mai ausschließlich Erklärungen zum Inhalt der Vollmachten bzw. Verfügungen und beantwortet Fragen. 

Um eine öffentliche Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zu erhalten, können Bürgerinnen und Bürger zu den regulären Sprechzeiten in der Betreuungsbehörde, Glashütter Straße 51, 01309 Dresden, vorsprechen oder vorab telefonisch unter 0351-4889471 einen Termin vereinbaren. Die Sprechzeiten sind: Dienstag 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr und Donnerstag 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr.

Wozu sind Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung wichtig?

Ein schwerer Unfall, eine plötzliche Krankheit – das sind Ereignisse, die sich niemand wünscht und doch jeden treffen können. Tritt so ein Ereignis ein und der betroffene Mensch kann nicht mehr selbst entscheiden, stellt sich die Frage: Wer entscheidet dann? Familienangehörige, wie Eltern, Kinder, Ehegatten oder Lebensgefährten, können nicht, wie häufig angenommen, einspringen und alles Notwendige stellvertretend regeln. Bis ein Betreuer oder eine Betreuerin gerichtlich bestellt ist, vergeht Zeit. Und der Umfang dessen, was geregelt werden muss, kann groß sein. Oft sind Angelegenheiten mit der Krankenkasse, der Bank oder Sparkasse, dem Arbeitgeber und Sozialleistungsträgern zu klären. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung helfen in dieser Situation weiter. Mit der Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson rechtsverbindliche Entscheidungen treffen. Wurde eine Patientenverfügung verfasst, hat die Vertrauensperson dafür zu sorgen, dass der erklärte Wille des oder der Betroffenen umgesetzt wird.