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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2026/05/pm_023.php 08.05.2026 12:17:37 Uhr 15.06.2026 07:14:07 Uhr |
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Garten- oder Hausbrunnen schon angemeldet?
Onlineanzeige oder Nachmeldung von Brunnen Online möglich
Die Gartensaison steht in den Startlöchern und viele Kleingärtner oder Eigenheimbesitzer nutzen zum Gießen ihrer Pflanzen Wasser aus einem Garten- oder Hausbrunnen oder möchten sich einen solchen errichten lassen. Viele wissen jedoch nicht, dass nach Wasserhaushaltsgesetz und Sächsischem Wassergesetz für die Errichtung eines Brunnens eine Bohranzeige erforderlich ist. Die Bohranzeige kann online unter www.dresden.de/wasserrecht gestellt werden.
Auch die Nutzung eines bereits vorhandenen, aber noch nicht angezeigten Brunnens bedarf einer Nachmeldung. Diese erfolgt direkt beim Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden per E-Mail an umwelt.recht1@dresden.de. Die untere Wasserbehörde der Stadt kann die Nutzung dann offiziell bestätigen, wenn geprüft wurde, dass beispielsweise keine Schadstoffe im Grundwasser sind.
Nutzende, die einen Brunnen in ihrem neu erworbenen Eigenheim oder Garten von Vorbesitzern übernommen haben und nicht wissen, ob der Brunnen gemeldet ist, sollten sich bei der unteren Wasserbehörde erkundigen, ob er dort bekannt ist und inwiefern Einschränkungen zur Grundwassernutzung bestehen. Hierfür ist die Übermittlung eines Lageplans zum Brunnenstandort und, wenn vorhanden, einer Ausbaudokumentation hilfreich.