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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2026/04/pm_070.php 29.04.2026 08:13:40 Uhr 07.06.2026 07:27:44 Uhr

Allgemeinverfügung zur Gewährleistung der Sicherheit beim Fußballspiel

SG Dynamo Dresden gegen den 1. FC Kaiserslautern am 2. Mai

Aufgrund der Einstufung des kommenden Heimspiels der SG Dynamo Dresden im Rudolf-Harbig-Stadion gegen den 1. FC Kaiserslautern am Sonnabend, 2. Mai 2026, Anstoß ist 13 Uhr, als Hochrisikospiel und dem damit prognostizierten hohen Gewaltpotenzial der Begegnung, ordnet die Landeshauptstadt Dresden zur Gefahrenabwehr ein Verbot zum Mitführen bestimmter Gestände an.

Am Spieltag zwischen 10 Uhr und 16 Uhr dürfen folgende Gegenstände, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Personen zu verletzen oder Sachen zu beschädigen, die Feststellung der Identität zu verhindern oder Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, nicht mitgeführt werden:

  • pyrotechnische Erzeugnisse jeglicher Art
  • Messer (sofern nicht bereits nach § 42a Waffengesetz verboten)
  • Arbeits- und Protektorenhandschuhe sowie durchstichhemmende Handschuhe
  • Schutzwesten
  • Protektoren
  • Boxermundschutz/Gebissschutz
  • Helme
  • Schutzwesten
  • Sturmhauben
  • Masken (ausgenommen medizinische Masken)
  • Einwegoveralls
  • Schlauchschals
  • Kapuzenjacke - Kapuze mit integrierter Brille

Die Anordnung gilt im Bereich:

  • Lennéplatz,
  • Parkstraße in westlicher Richtung bis Einmündung Zinzendorfstraße,
  • Zinzendorfstraße in nordöstlicher Richtung über die Lingneralle bis zur Grunaer Straße,
  • Grunaer Straße in landwärtiger Richtung bis Straßburger Platz sowie
  • Lennéstraße ab Straßburger Platz bis Lennéplatz.

Die Allgemeinverfügung steht im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden in der Ausgabe vom 24. April 2026 unter www.dresden.de/amtsblatt.