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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2026/03/pm_084.php 31.03.2026 12:07:46 Uhr 19.05.2026 21:37:28 Uhr |
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Allgemeinverfügung für das Dynamo-Spiel gegen Hertha BSC
Beim Hochrisikospiel am 4. April sind bestimmte Gegenstände verboten
Aufgrund der Einstufung des Heimspiels der SG Dynamo Dresden im Rudolf-Harbig-Stadion gegen Hertha BSC am Karsamstag, 4. April 2026, als Hochrisikospiel und der entsprechenden Gefahr eines hohen Gewaltpotenzials, ordnet die Landeshauptstadt Dresden zur Gefahrenabwehr ein Verbot zum Mitführen bestimmter Gegenstände an.
Am 4. April 2026 zwischen 17.30 Uhr und 24 Uhr dürfen Gegenstände, mit denen Personen verletzt, Sachen beschädigt, die Feststellung der Identität verhindert oder Vollstreckungsmaßnahmen abgewehrt werden können, nicht mitgeführt werden. Dazu gehören folgende:
- pyrotechnische Erzeugnisse jeglicher Art
- Messer (sofern nicht bereits nach § 42a Waffengesetz verboten)
- Arbeits- und Protektorenhandschuhe sowie durchstichhemmende Handschuhe
- Schutzwesten
- Protektoren
- Boxermundschutz/Gebissschutz
- Helme
- Sturmhauben
- Masken (ausgenommen medizinische Masken)
- Einwegoveralls
- Schlauchschals
- Kapuzenjacke – Kapuze mit integrierter Brille
Die Anordnung gilt im Bereich Lennéplatz, Parkstraße in westlicher Richtung bis Einmündung Zinzendorfstraße, Zinzendorfstraße in nordöstlicher Richtung über die Lingneralle bis zur Grunaer Straße, Grunaer Straße in landwärtiger Richtung bis Straßburger Platz sowie Lennéstraße ab Straßburger Platz bis Lennéplatz.
Die Allgemeinverfügung wurde im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden in der Ausgabe vom 27. März 2026 unter www.dresden.de/amtsblatt veröffentlicht.