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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2026/03/pm_043.php 17.03.2026 14:34:38 Uhr 21.04.2026 00:24:38 Uhr |
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225.000 Euro für Engagement, Demokratiearbeit und Beteiligung
Projekte zur Stärkung einer engagierten Bürgerschaft
Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt spielen für Teilhabe und Zusammenhalt in Dresden eine wichtige Rolle. Aus diesem Grund stellt die Landeshauptstadt Dresden 2026 rund 225.000 Euro für Projekte zur Stärkung einer engagierten Bürgerschaft bereit.
Die Mittel stammen aus dem Kommunalen Ehrenamtsbudget, dem Bürgerbudget sowie aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Vereine, Initiativen und engagierte Gruppen können dafür Förderanträge stellen.
Mit den Fördermitteln unterstützt die Stadt Projekte, die das ehrenamtliche Engagement stärken, demokratische Teilhabe fördern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Dresden unterstützen.
Oberbürgermeister Dirk Hilbert„Die Dresdnerinnen und Dresdner zeigen täglich, dass sie sich für unsere Stadtgesellschaft in hohem Maß engagieren. Gute Ideen, Tatkraft und gemeinsames Handeln sollen gewürdigt, unterstützt und weiterentwickelt werden. Daher freue ich mich, dass wir auch 2026 in Zusammenarbeit mit dem Freistaat Sachsen durch das Kommunale Ehrenamtsbudget und im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ Projekte und Maßnahmen fördern können.“
Kommunales Ehrenamtsbudget
Die Landeshauptstadt Dresden stellt 100.000 Euro aus Mitteln des Freistaates Sachsen bereit. Gefördert werden Projekte und Maßnahmen mit besonderem kommunalem Interesse, die bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt in Dresden stärken, würdigen und weiterentwickeln.
Antragsberechtigt: gemeinnützige Organisationen, freie Träger sowie bürgerschaftlich engagierte Gruppen
Grundlage: Fachförderrichtlinie Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt vom 23. Januar 2025
Antragsfrist: 15. Mai 2026 (Projektstart frühestens nach Antragstellung)
Weitere Informationen: www.dresden.de/ehrenamtsbudget
Bürgerbudget
Für Projekte und Maßnahmen von kommunaler Bedeutung und zur Weiterentwicklung von Strukturen stellt die Landeshauptstadt Dresden rund 38.000 Euro aus Mitteln des Freistaates Sachsen zur Verfügung. Gefördert werden insbesondere Modellprojekte zur Verbesserung der Mitwirkung, des Engagements und der Beteiligung an der Gestaltung des Gemeinwesens.
Antragsberechtigt: gemeinnützige Organisationen, freie Träger sowie bürgerschaftlich engagierte Gruppen
Grundlage: Fachförderrichtlinie Soziales vom 24. März 2022
Antragsfrist: 31. März 2026 (Projektstart frühestens 1. April 2026)
Weitere Informationen: www.dresden.de/buergerbudget
Förderprogramm „Demokratie leben!“
Für Projekte, die demokratische Teilhabe, Kompetenzen und Selbstwirksamkeit fördern, stehen rund 85.000 Euro zur Verfügung. Gefördert werden Maßnahmen, die eine lokale demokratische Verantwortungsgemeinschaft stärken und dabei auch marginalisierte oder demokratieskeptische Personen einbinden sowie Kompetenzen zur gewaltfreien Konfliktbearbeitung, zum Beispiel über Weiterbildung und Vernetzung, vermitteln.
Antragsberechtigt: gemeinnützige Träger, die Maßnahmen in Dresden umsetzen
Grundlage: Fachförderrichtlinie des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vom 20. November 2024
Antragsfrist: 15. April 2026 (Projektstart ab 15. Juni 2026)
Weitere Informationen: www.demokratie-dresden.de/forderung
Ansprechpartner in der Abteilung Bürgeranliegen sind erreichbar unter:
Landeshauptstadt Dresden, Abt. Bürgeranliegen, Waisenhausstr. 14, 01069 Dresden,
Herr Marcus Oertel, E-Mail: ehrenamt@dresden.de, Telefon: 0351-4882050 und
Frau Dr. Julia Günther, E-Mail: demokratie@dresden.de, Telefon 0351-4882134