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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2026/02/pm_039.php 23.02.2026 14:57:47 Uhr 14.04.2026 10:50:54 Uhr |
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Weniger Bürokratie beim Dresden-Pass
Ab Sonnabend, 1. März 2026, wird es für die Dresdnerinnen und Dresdner, die einen Anspruch auf den Dresden-Pass haben, deutlich einfacher, genau diesen zu beantragen. Außerdem bekommt der kommunale Teilhabepass ein neues, praktisches Design.
Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann„Der Dresden-Pass steht für Teilhabe. Damit wir dieses Ziel erreichen, müssen wir bereits den Zugang zum Dresden-Pass so nutzerfreundlich wie möglich gestalten. Weniger Bürokratie und weniger Barrieren sind das Gebot der Stunde. Deshalb wurde das Verfahren überarbeitet und verschlankt: In den allermeisten Fällen genügen das ausgefüllte Antragsformular und ein Bild vom Grundleistungsbescheid.“
Grundleistungsbescheide sind die Bewilligungen für Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistung. Einer dieser Bescheide reicht als Nachweis aus.
Online-Antrag
Auf www.dresden.de/dresden-pass kann der Dresden-Pass mit wenigen Klicks bequem digital beantragt werden – unabhängig von Öffnungszeiten und ohne persönliches Erscheinen. Ein elektronischer Antragsassistent leitet Schritt für Schritt durch den Prozess. Der Onlineservice spart Wege und Wartezeiten und beschleunigt die Bearbeitung.
Neues Design
Der Dresden-Pass wird künftig in der handlichen Größe einer Chip-Karte ausgestellt. Das Dokument ist für Personen ab 16 Jahre in Verbindung mit einem Ausweisdokument gültig – in der Regel mit dem Personalausweis oder dem Reisepass. Durch das neue Format wird der Pass übersichtlicher und die Wiedererkennbarkeit verbessert. Personen ab 16 Jahre, die einen Antrag stellen, müssen zukünftig kein Passbild mehr vorlegen. Bei Kindern bis Ende 15 Jahre ist weiterhin ein Passbild erforderlich. Ausgenommen von dieser Regelung sind Personen ohne amtliches Aufenthaltsdokument.
Ein Pass – viele Möglichkeiten
Der Dresden-Pass ist eine freiwillige städtische Leistung für Dresdnerinnen und Dresdnern mit geringem Einkommen. Die Stadt stellt den Teilhabepass seit 1993 aus. Heute bietet der Dresden-Pass zahlreiche Vergünstigungen. Dazu zählen zum Beispiel das Sozialticket und das vergünstigte Deutschlandticket der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB), ermäßigter Eintritt in Bildungs-, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie kostenfreie soziale Dienstleistungen wie die Mietrechtsberatung und die Abholung von bis vier Kubikmetern Sperrmüll pro Jahr. Ende 2025 besaßen insgesamt 30.565 Dresdnerinnen und Dresdner einen Dresden-Pass.