Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/11/pm_038.php 13.11.2024 15:21:51 Uhr 12.12.2024 00:50:34 Uhr |
Gedenktage im November – Schutzvorschriften beachten
An den bevorstehenden Gedenktagen im November gelten in Sachsen besondere Schutzvorschriften. Das Ordnungsamt erinnert alle Gastwirte, Veranstalter und Betreiber von Spielhallen daran,
- am Sonntag, 17. November 2024 (Volkstrauertag),
- am Mittwoch, 20. November 2024 (Buß- und Bettag) und
- am Sonntag, 24. November 2024 (Totensonntag),
folgende Vorschriften nach dem Gesetz über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen zu beachten:
Öffentliche Tanzveranstaltungen und andere Vergnügungen, die dem ernsten Charakter dieser Tage widersprechen, sind von 3 bis 24 Uhr verboten. Das schließt sowohl Zirkusveranstaltungen als auch Theater- und Varietéveranstaltungen mit frech-frivolem oder belustigendem Charakter ein. Ebenso dürfen beispielsweise Spielhallen und Sportwettbüros in dieser Zeit nicht geöffnet sein. Auch öffentliche Sportveranstaltungen sind bis 11 Uhr nicht gestattet.
Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro rechnen.
Beflaggung
Anlässlich des Volkstrauertages, am Sonntag, 17. November 2024, weht am Dresdner Rathaus, Dr.-Külz-Ring 19, die Flagge der Landeshauptstadt Dresden auf halbmast.