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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/12/pm_046.php 16.12.2022 12:12:48 Uhr 24.04.2024 13:13:31 Uhr

Neue Anforderungen an ehrenamtlich und beruflich Betreuende

Reform des Betreuungsrechts ab 2023

Wer durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder eine Behinderung in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt wird, braucht einen Menschen an seiner Seite, der Angelegenheiten mit der Krankenkasse, der Bank oder Sparkasse, dem Arbeitgeber und Sozialleistungsträgern übernimmt. Wer bereits einer Person seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilt hat, hat gut vorgesorgt. Wenn jedoch keine Vorsorgevollmacht vorliegt, wird vom Gericht eine Betreuung eingerichtet. Es gibt sowohl ehrenamtliche als auch auf beruflicher Betreuende. 

Was ist neu 2023:
Alle beruflichen Betreuenden müssen sich ab 1. Januar 2023 bei der Betreuungsbehörde registrieren und ihrer Eignung für die Tätigkeit nachweisen. 
Alle ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer werden mit dem neuen Gesetz ebenfalls verpflichtet, nach Aufforderung der Betreuungsbehörde ein Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Vollstreckungsportal der Länder einzureichen, bevor sie als gesetzlicher Vertreter vorgeschlagen werden können. Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, die keine familiäre oder persönliche Bindung zur betreuten Person haben, sollten eine Vereinbarung mit einem anerkannten Betreuungsverein abschließen, der sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben beraten und fortbilden kann.

Wer Fragen hat oder Interesse, als ehrenamtlicher oder beruflicher Betreuer zu arbeiten, kann sich direkt in der Betreuungsbehörde im Sozialamt melden. Voraussetzung ist, die zu betreuende Personen hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Dresden. Die Behörde berät, unterstützt und vermittelt Kontakte zu anerkannten Betreuungsvereinen und Fortbildungsangeboten. Außerdem informiert sie zu Vorsorgevollmachten sowie über andere Hilfen, bei denen kein gesetzlicher Vertreter bestellt wird. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind telefonisch unter 0351-4889470 und per E-Mail an betreuungsbehoerde@dresden.de erreichbar. Vor Ort: Glashütter Straße 51, 01309 Dresden. Wann: dienstags von 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr. Montags und freitags nach Vereinbarung. Weitere Informationen dazu sind zu finden unter www.dresden.de/betreuungsbehoerde 

Hintergrund:
Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021 (BGBl. I 2021, 882):  Ein Anliegen dieser Reform ist es, die Vorgaben des Artikels 12 der UN-Behindertenrechtskonvention im Betreuungsrecht umzusetzen. 
Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Vormundschaftsrecht und Betreuungsrecht werden neu strukturiert und inhaltlich modernisiert, um den Wunsch und Willen der betreuten Person zukünftig weiter in den Mittelpunkt zu rücken. Stellvertretende Entscheidungen sollen die Ausnahme sein. Entscheidungen für Menschen, die ihre Wünsche und ihren Willen nicht (mehr) selbst ausdrücken können, müssen sich an ihrem mutmaßlichen Willen ausrichten. Betreuende haben die Pflicht, Menschen bei selbstbestimmten Entscheidungen zu unterstützen. Zukünftig wird deshalb gleichfalls großer Wert darauf gelegt zu prüfen, wo konkret Bedarf an Unterstützung besteht. 
Im Rahmen der Reform wird erstmals ein Begünstigungsverbot für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer (vgl. § 30 BtOG) normiert. Dieses verbietet sowohl Schenkungen als auch Zuwendungen im Rahmen von Verfügungen von Todes wegen. Alle als stigmatisierend empfundenen Begriffe wurden aus dem Gesetzeswortlaut entfernt, bspw. die Tatbestandsmerkmale „psychische Krankheit“ und „seelische Behinderung“ (vgl. § 1814 BGB neue Fassung mit Gültigkeit ab 1. Januar 2023).


Webinar zum Thema Berufseinstieg in die rechtliche Betreuung
Das Institut für Innovation und Praxistransfer in der Betreuung (ipb) gGmbH mit Sitz in Dresdens Partnerstadt Hamburg bietet am Mittwoch, 1. Februar 2023 eine kostenlose Infoveranstaltung zum Thema Berufseinstieg in die rechtliche Betreuung im Rahmen eines Webinars an. Dieses Seminar findet auf der Plattform Zoom statt. Es handelt sich dabei um ein Webinar mit interaktivem Charakter.
Nähere Infos zu diesem Webinar stehen im Internet unter 
https://ipb-weiterbildung.de/82_Kostenlose_Infoveranstaltung_zum_Berufseinstieg_in_die_rechtliche_Betreuung_7362.php