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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/11/pm_070.php 25.11.2022 15:14:54 Uhr 25.04.2024 10:21:34 Uhr

Bundesrat beschließt umfassende Reform des Wohngelds zum 1. Januar 2023

Dresdner Sozialamt informiert online und telefonisch

Der Bundesrat hat heute dem Wohngeld-Plus-Gesetz zugestimmt. Damit kann die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Tiefgreifende Reform: höheres Wohngeld, Heizkostenzuschlag, Klimakomponente
Die bisher umfangreichste Reform des Wohngelds soll die gestiegenen und steigenden Energie- und Wohnkosten abfedern. Sie umfasst im Wesentlichen drei Komponenten: den neuen, dauerhaften Heizkostenzuschlag, die neue Klimakomponente und die Anpassung der Wohngeldformel.
Bemessungsgrundlage des Wohngelds ist bislang nur die Bruttokaltmiete. Die Heizkosten wurden bislang nicht berücksichtigt. Das ändert sich mit dem dauerhaften Zuschlag. 
Die Klimakomponente ermöglicht erstmals einen über den Höchstbetrag der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung hinausgehenden Zuschlag, wenn die Wohnkosten aufgrund energetischer Gebäudesanierung steigen. 
Durch eine Anpassung der Wohngeldformel zum 1. Januar 2023 soll der Wohngeldbetrag von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro pro Monat steigen. 

Stadt rechnet mit etwa 60.000 Anträgen
Mit dem Wohngeld Plus erhalten deutlich mehr Menschen mit geringem Einkommen ein höheres Wohngeld. Aktuell beziehen rund 6.000 Haushalte in Dresden Wohngeld. Laut Prognosen des Bundes wird sich die Anzahl der Wohngeldberechtigten verdreifachen. In der Dresdner Wohngeldstelle gehen jährlich im Schnitt etwa 21.000 Anträge auf Wohngeld ein. Im kommenden Jahr könnten es etwa 60.000 Anträge sein.

Stadtverwaltung stockt Personal auf
Rund 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigt die Verwaltung zusätzlich, um die Wohngeldreform zu stemmen. Die Personalakquise läuft aktuell auf Hochtouren. Die ersten neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beziehen Anfang Dezember ihre Büroarbeitsplätze im Verwaltungsgebäude, Junghansstraße 2, und werden eingearbeitet. Dazu gehört unter anderem eine Schulung in der IT-Fachanwendung DiWo.

Digitalisierung und Online-Antrag
Für die Bearbeitung des reformierten Wohngelds muss das digitale Wohngeldprogramm DiWo zum 1. Januar 2023 angepasst werden. In Sachsen übernimmt das der Zweckverband KISA Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen zentral für alle Landkreise und kreisfreien Städte. Die Landeshauptstadt Dresden möchte in diesem Schritt auch die Möglichkeit für einen Online-Antrag schaffen.

Auszahlung höherer Leistungen im Januar ungewiss
Die technische Umsetzung der Wohngeldreform wird noch einige Zeit in Anspruch nimmt. Die Stadtverwaltung rechnet aktuell damit, dass das erhöhte Wohngeld sowie der zweite Heizkostenzuschuss, der bereits Anfang November beschlossen worden war, nicht vor Ende Februar 2023 ausgezahlt wird. Ungeachtet der technischen Umsetzung liegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Wohngeldantrags in der Wohngeldstelle derzeit bei knapp drei Monaten.

Informationen im Internet und am Telefon
Das Sozialamt bündelt alle Informationen rund ums Wohngeld auf der Internetseite. Ein Erklärfilm informiert, wer Anspruch auf Wohngeld hat. Haushalte mit geringem Einkommen finden hier auch einen digitalen Wohngeldrechner, mit dem sie einen möglichen Wohngeldanspruch prüfen können. 
Zusätzlich richtet das Sozialamt ab Donnerstag, 1. Dezember 2022, eine Wohngeld-Hotline ein. Dresdnerinnen und Dresdner können sich dienstags und donnerstags über das Wohngeld informieren und Fragen stellen.

Internetseite:
www.dresden.de/wohngeld

Hotline Wohngeld: 
Telefon:     0351-4881301
dienstags:     9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
donnerstags:     9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr