Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/11/pm_051.php 21.11.2022 12:11:02 Uhr 28.03.2024 11:52:06 Uhr

In Dresden-Sporbitz entsteht eine neue Unterkunft für Geflüchtete

In der vergangenen Woche hat Dresden 159 Asylsuchende aufgenommen. In Sporbitz, jedoch nicht im Gewerbepark Dresden/Heidenau, ist vorgesehen, ein Wohnheim mit insgesamt 52 Plätzen aufzubauen.

In dieser Woche hat Dresden 159 Asylsuchende aufgenommen. Bis zum Jahresende kommen noch zirka 500 weitere hinzu. Die städtische Unterbringungsstrategie ist darauf ausgerichtet, Geflüchtete möglichst dezentral in Wohnungen und in Wohnheimen, die sich gut ins Wohnquartier einfügen, unterzubringen. Allerdings reicht die Platzkapazität in den vorhandenen Gebäuden nicht aus, um alle ankommenden Geflüchteten unterzubringen. Deshalb werden neue Standorte errichtet. Dazu stellt das Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung klar: frühere Planungen hinsichtlich einer großen Flüchtlingsunterkunft im Interkommunalen Gewerbepark Dresden/Heidenau an der Pirnaer Landstraße in Sporbitz werden nicht weiterverfolgt.

Aktuell prüft das Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung in der ganzen Stadt Flächen zur Errichtung von Wohncontainern, sogenannten Mobile Raumeinheiten (MRE). In Sporbitz, jedoch nicht im Gewerbepark Dresden/Heidenau, ist vorgesehen, ein Wohnheim mit insgesamt 52 Plätzen aufzubauen. Aktuell läuft für das Areal Am Werk 1 ein Bauantragsverfahren zur Errichtung von 13 Wohneinheiten für Geflüchtete aus verschiedenen Herkunftsländern. Der Bauantrag wurde Anfang November eingereicht. Mit einer Baugenehmigung wird in Kürze gerechnet. Bis es soweit ist, wird der Standort als Zwischenlager für die MRE genutzt. Die Liegenschaft grenzt an das Stadtteilzentrum von Sporbitz. Auf dem Gelände befindet sich ein altes Schulgebäude, zuletzt befand sich hier eine Außenstelle des Beruflichen Schulzentrums für Agrarwirtschaft und Ernährung. Die Unterkunft soll Anfang 2023 für die Unterbringung von Geflüchteten genutzt werden.

Die Landesdirektion Sachsen weist die Schutzsuchenden der Stadt zur Unterbringung zu. Die rechtliche Grundlage bildet das Sächsische Flüchtlingsaufnahmegesetz. Alle Kommunen in Deutschland haben die gesetzliche Pflicht, für eine menschenwürdige Unterkunft der Geflüchteten Sorge zu tragen. Auch die Landeshauptstadt Dresden steht in der Verantwortung.
Infos rund ums Thema Asyl in Dresden: www.dresden.de/asyl