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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/09/pm_094.php 27.09.2022 15:44:33 Uhr 25.04.2024 05:37:56 Uhr

Anmeldung von Straßensperrungen, Verkehrsraumeinschränkungen und Bauarbeiten

im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Dresden für das Jahr 2023 bis 15. Oktober 2022

Bauarbeiten, Straßensperrungen sowie andere Einschränkungen, die die Nutzer des öffentlichen Verkehrsraumes behindern, sind Sondernutzungen. Um die Ordnung und Sicherheit, einen flüssigen Verkehrsablauf und vertretbare Verkehrsumleitungen zu gewährleisten, müssen diese rechtzeitig koordiniert werden.

Firmen, Institutionen, Bauleitungen und Bürger, die im Jahr 2023 derartige Verkehrsraumeinschränkungen veranlassen oder öffentlichen Verkehrsraum in Anspruch nehmen wollen, sind verpflichtet, diese zur Koordinierung beim Straßen- und Tiefbauamt, Sachgebiet Straßensperrkoordinierung (E-Mail: sperrkoordinierung@dresden.de) abzumelden.

Kontakt

Baustellenkoordinierung (SG)

Landeshauptstadt Dresden
Straßen- und Tiefbauamt
Abt. Zentrale Fachaufgaben


Postanschrift

Postfach 12 00 20
01001 Dresden

Auch Arbeiten, die im Jahr 2022 begonnen wurden bzw. bereits liefen und 2023 fortgesetzt werden, müssen angemeldet werden bis spätestens Sonnabend, 15. Oktober 2022.

Vorhaben, die später oder nicht angemeldet werden, können nur genehmigt werden, wenn es die bereits koordinierten Maßnahmen zulassen.

Folgende Angaben sind notwendig. Die Unterlagen sind vorzugsweise digital einzureichen, jedes Vorhaben gesondert mit einem Lageplan:

  1. lfd. Nr.
  2. Straßenname
  3. Ort der Sperrung (Abschnitt von/bis)
  4. Grund der Sperrung
  5. Umfang der Verkehrsraumeinschränkung (Vollsperrung, halbseitige Sperrung, Einengung der Fahrbahn, Gehbahn, Radweg)
  6. Vorschlag für die Verkehrsführung während der Bauzeit (z. B. Umleitung, mobile Lichtzeichenanlagen)
  7. Dauer der Sperrung (Beginn und Ende)
  8. Ausführende Firma bzw. Hinweise auf die Ausschreibung
  9. Bemerkungen