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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/09/pm_082.php 23.09.2022 11:09:11 Uhr 24.04.2024 11:31:37 Uhr

Berufliche Veränderung gesucht?

Sozialamt informiert am 11. Oktober zur Tätigkeit als beruflicher Betreuer

Wer durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder eine Behinderung in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt wird, braucht einen Menschen an seiner Seite, der zum Beispiel Angelegenheiten mit der Krankenkasse, der Bank oder Sparkasse, dem Arbeitgeber und Sozialleistungsträgern regelt. Wer bereits rechtzeitig einer Person seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilt, hat gut vorgesorgt. Wenn in einer solchen Situation jedoch keine Vorsorgevollmacht vorliegt, wird vom Gericht eine Betreuung eingerichtet. Menschen, die dieser Tätigkeit nachgehen, heißen berufliche Betreuer und werden aufgrund von steigenden Betreuungszahlen immer mehr benötigt.
Wer Interesse an einer beruflichen Veränderung hat, ist herzlich am Dienstag, 11. Oktober 2022, 16 Uhr zu einer Veranstaltung ins Sozialamt, Glashütter Straße 51, Erdgeschoss, Raum E 005 eingeladen. Dort informieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreuungsgerichts, der städtischen Betreuungsbehörde sowie berufliche Betreuer über das Tätigkeitsfeld und klären offene Fragen.
Die Tätigkeit der beruflichen Betreuerin bzw. des beruflichen Betreuers ist vielseitig und komplex. Durch ihr Handeln werden Menschen mit einer Krankheit oder einer Behinderung in ihrer autonomen und selbstbestimmten Lebensführung unterstützt. Die Aufgaben können umfangreich sein, richten sich allerdings nach dem tatsächlich erforderlichen Regelungsbedarf der zu betreuenden Person. Sie können unter anderem die Vermögenssorge, Ämter- und Behördenangelegenheiten, das Anhalten und Öffnen der Post, Regelungen rund um die Wohnung, aber auch Bestimmung des Aufenthaltsorts, die Vertretung in der Gesundheitssorge und sogar Entscheidungen hinsichtlich freiheitsentziehender Maßnahmen (beispielsweise Unterbringungen, Anbringung von Bettgittern) umfassen.
Um als berufliche Betreuerin bzw. als beruflicher Betreuer arbeiten zu können, sind sowohl die Bereitschaft zur Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit (eine Ausnahme wäre gegebenenfalls die Anstellung in einem Betreuungsverein) als auch das Absolvieren von Kursen (kostenpflichtig) zur Erlangung ausreichender Sachkunde erforderlich. Weitere Voraussetzungen sind anwendungsbereite Rechtskenntnisse, vor allem im Betreuungs- und Sozialrecht, sowie Erfahrung im Umgang mit Ämtern und Leistungsträgern. Wünschenswert ist ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium, beispielsweise in Sozialpädagogik, Rechtswissenschaften, Psychologie, Soziologie oder Betriebswirtschaftslehre. Soziale Kompetenzen wie Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, eine wertschätzende Haltung gegenüber Menschen mit einer Krankheit oder Behinderung und ein Verständnis für andere Lebensanschauungen und -einstellungen sind ebenso nötig wie Entscheidungs- und Durchsetzungsvermögen, um die betreute Person auch in komplexen Problemfällen unterstützen zu können. Eine Aufgeschlossenheit gegenüber IT-Anwendungen ist von Vorteil. 

Um Anmeldung bis Freitag, 7. Oktober, wird gebeten unter Telefon 0351-4889471 oder per E-Mail: betreuungsbehoerde@dresden.de