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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/09/pm_005.php 01.09.2022 16:24:55 Uhr 29.03.2024 01:23:53 Uhr

Nach Aus für 9 Euro-Ticket: große Nachfrage nach Dresdner Sozialticket

DVB und Stadt vereinbaren Ausnahmeregelung für Dresden-Pass-Berechtigte

Der ersatzlose Wegfall des bundesweiten 9-Euro-Tickets lässt die Nachfrage nach anderen vergünstigten Tickets stark ansteigen. Die Kundenvorsprachen im Kundenzentrum der Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) haben sich etwa verfünffacht, von 200 am Tag auf derzeit 1.000. Nachgefragt werden insbesondere das Bildungsticket für Schüler, das Azubiticket und das Sozialticket für Dresdner mit geringem Einkommen. Allerdings können derzeit nicht alle Anfragen nach einem Sozialticket erfüllt werden. Denn für das Sozialticket muss ein gültiger Dresden-Pass vorgelegt werden. Und dafür muss zuerst ein Antrag im Sozialamt gestellt werden. 

Laut Sozialamt hat sich die Anzahl der Neuanträge auf einen Dresden-Pass gegenüber dem Vorjahr etwa vervierfacht. Die Anzahl der Ratsuchenden hat sich verdreifacht. Pro Sprechtag kommen um die 300 Menschen. Insgesamt 800 Antragsteller warten derzeit auf den Dresden-Pass. Und täglich gehen neue Anträge ein. Erschwerend kommt hinzu, dass auch die Verwaltung nicht vom Coronavirus verschont bleibt. Der Personaleinsatz wurde bereits angepasst. Die Stadt geht davon aus, dass die Bearbeitung der Anträge noch zirka drei Wochen dauern wird.

Damit Einwohner, die aktuell noch auf ihren Dresden-Pass warten, dennoch das Sozialticket nutzen können, haben die DVB und die Stadt eine Ausnahmeregelung für den Monat September 2022 vereinbart. Demnach können alle Menschen, die ihren Hauptwohnsitz in Dresden haben und eine Sozialleistung beziehen, die zum Erhalt des Dresden-Passes berechtigt, am DVB-Automaten das Sozialticket als 4er-Karte oder als Monatskarte kaufen. Im Sozialtarif kostet die Monatskarte nur 49,80 Euro (statt der üblichen 66,40 Euro für Normalzahler) und für die 4er-Karte nur 7,05 Euro (statt 9,40 Euro für Normalzahler). Bedingung ist allerdings, dass die Sozialticketnutzer im Falle einer Ticketkontrolle ihren aktuellen Sozialleistungsbescheid vorzeigen. Es muss für die Kontrolleure ersichtlich sein, um welche Person (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum) und welche Sozialleistung (Bezeichnung der Leistung, Rechtsgrundlage) es sich handelt. Der Bescheid muss nicht im Original mitgeführt werden; es genügt eine gut lesbare Kopie. Nicht erforderliche Daten können unkenntlich gemacht bzw. geschwärzt werden. Dieses Verfahren erfüllt die Datenschutzvorgaben.

Den Dresden-Pass können Einwohner mit Hauptwohnsitz in Dresden erhalten, die eine der folgenden Sozialleistungen beziehen: Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (3./4. Kapitel SGB XII), Arbeitslosengeld ll oder Sozialgeld (SGB II), Wohngeld (WoGG), Kinderzuschlag (§ 6a BKGG), Barbeträge für Kinder und Jugendliche vom Jugendamt (§§ 39, 40 SGB VIII), Asylbewerberleistungen (AsylbLG).

Der Dresden-Pass ist eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt Dresden für Einwohnerinnen und Einwohner mit geringem Einkommen und Vermögen. Er soll den Zugang zu gesellschaftlichen und kulturellen Einrichtungen erleichtern, die Teilnahme am öffentlichen Leben in Gemeinschaft stärken, die Mobilität mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln unterstützen und bei Mietrechtsfragen kostenfreie Beratung ermöglichen.