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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/08/pm_089.php 04.08.2022 15:34:30 Uhr 25.04.2024 18:05:06 Uhr

Jugendhilfe in Ermittlungs- und Strafverfahren

Interventions- und Präventionsprogramm der Jugendgerichtshilfe Dresden

Vom Angebot der Jugendhilfe in Ermittlungs- und Strafverfahren erfahren junge Menschen nie oder spätestens, wenn eine polizeiliche Vernehmung im Zusammenhang mit einer Anzeige ansteht. Dann erhalten sie auch das neu aufgelegte städtische Faltblatt „Jugendgerichtshilfe Dresden – Interventions- und Präventionsprogramm“, das die Erreichbarkeit und Beratungsleistungen aufzeigt. Online-Informationen gibt es dazu ebenfalls, erreichbar unter www.dresden.de/jugendgerichtshilfe
Seit bereits 25 Jahren betreuen in einer besonderen Kooperation zwischen städtischem Jugendamt und Polizeidirektion Dresden nunmehr acht Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Jugendgerichtshilfe straffällig gewordene junge Menschen bis 21 Jahren; maßgeblich ist der Tatzeitpunkt bis zum 20. Lebensjahr. Beraten wird hauptsächlich in den Büros direkt in der Polizeidirektion Dresden, Schießgasse 7. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr sowie Freitag von 8 bis 16 Uhr erreichbar. Eine Kontaktaufnahme ist möglich per Telefon unter 0351-4832281 oder über die E-Mail jugendamt-ipp@dresden.de
Seit 1997 haben eine Vielzahl von jungen Menschen, darunter auch Kinder unter 14 Jahren, die mit einer Strafanzeige und deren Auswirkungen konfrontiert waren, die freiwillige Beratung und Begleitung genutzt. Ziele der Krisen- und Kurzzeitintervention sind, in unmittelbarer zeitlicher Nähe die Straftat mit ihren Folgen zu reflektieren, die Opferperspektive wahrzunehmen, Möglichkeiten des Täter-Opfer-Ausgleichs zu finden und über das Strafverfahren aufzuklären. Aus Fehlverhalten soll eigenverantwortliches Handeln erwachsen, um Wiedergutmachung zu erreichen und Rückfälle zu vermeiden. Auch Eltern und Vertrauenspersonen der Kinder und Jugendlichen werden beraten. 
Für den Erfolg des Interventions- und Präventionsprogramms spricht, dass sich das anfängliche Pilotprojekt in der Arbeit zwischen Justiz und Jugendhilfe fest etabliert und ständig weiterentwickelt hat. Seit 2017 besteht eine Kooperation mit den Dresdner Verkehrsbetrieben zum Schadensausgleich und seit 2021 eine vertiefte Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes bezüglich auffälligen Kindern.  

Weitere Informationen: 
www.dresden.de/jugendgerichtshilfe