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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/07/pm_082.php 29.07.2022 15:01:29 Uhr 19.04.2024 09:09:32 Uhr

Dresden bereitet Feuerwerksverbot und Nutzungsverbot von Grillstellen vor

Ab der ersten Augustwoche 2022 wird es in Abhängigkeit von der Waldbrandgefahrenstufe (bei Stufe 4 und 5) auch in Dresden zeitlich befristet verboten sein, Feuerwerke zu zünden. Ebenso besteht dann ein Nutzungsverbot der öffentlichen Feuerstellen und Grillplätze. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird derzeit erarbeitet und voraussichtlich Anfang August in Kraft treten. Dann folgt eine gesonderte Information.

Nicht zuletzt der Brand einer Wiese in Übigau am gestrigen Donnerstag, 28. Juli 2022, hat verdeutlicht, wie hoch die Gefahr von Bränden und die daraus resultierende Gefahr für Anwohnende auch auf dem Gebiet der Landeshauptstadt ist. Mit den geplanten Verboten sollen alle möglichen Gefahrenquellen eingedämmt werden.

Wenngleich die Allgemeinverfügung erst kommende Woche in Kraft tritt, gilt bereits jetzt der dringende Appell, alle feuergefährlichen Handlungen zu unterlassen. Das Abbrennen offener Feuer und das Grillen im öffentlichen Bereich ist, mit Ausnahme der behördlich zugelassenen Grillplätze und der erlaubnispflichtigen Feuerstellen, nach der Polizeiverordnung Sicherheit und Ordnung schon jetzt grundsätzlich untersagt. Immer wieder werden jedoch auch gerade im Bereich der Elbwiesen Personen angetroffen, die dieses Verbot missachten und dadurch in der aktuellen Situation eine erhebliche Gefährdungslage schaffen. Verstöße werden mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet.

Informationen zur Waldbrandstufe können im Internet unter http://www.mais.de/php/sachsenforst.php sowie in der App „Waldbrandgefahr Sachsen“ abgerufen werden.