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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/07/pm_021.php 05.07.2022 15:17:33 Uhr 29.03.2024 10:49:33 Uhr

Klotzsche: Mehr Verkehrssicherheit für Radfahrer entlang der Karl-Marx-Straße

Mehr Sicherheit auf dem Schulweg zum neuen Gymnasium Klotzsche

Damit Radfahrer sicher die Karl-Marx-Straße zwischen Boltenhagener Straße und Kieler Straße entlangfahren können, ändert das Straßen- und Tiefbauamt die Straßenraumaufteilung und die Verkehrsorganisation. Eine Gehwegvorstreckung an der Ampel wird zurückgebaut. Diese Arbeiten begannen am Montag, 4. Juli 2022, und dauern etwa drei Wochen. Eine Baustellenampel regelt den Verkehr. Fußgänger werden an der Baustelle vorbeigeführt. Verkehrseinschränkungen gibt es erst mit Beginn der Demarkierungs- und Markierungsarbeiten ab Montag, 1. August 2022. Weitere Informationen folgen vor Beginn. Die Arbeiten sollen mit dem Ende der Schulferien abgeschlossen sein. Die Firma Dresdner Verkehrstechnik GmbH führt diese aus. Die Kosten belaufen sich auf etwa 70.000 Euro.
Das neu gebaute fünfzügige Gymnasium Klotzsche mit 1.120 Schülern geht nach den Sommerferien in Betrieb. Dafür braucht es sichere Radwege. Die jetzigen sind es nicht, da ein Sicherheitstrennstreifen zu den parkenden Autos fehlt und die Radwege auch nicht die heute übliche Breite von 1,85 Meter haben. Ein neu geschaffener Sicherheitsraum zwischen den Parkplätzen und den Radwegen wird die Gefahr für Radfahrer durch unachtsam geöffnete Autotüren bannen.  


Rechter Parkstreifen Richtung Flughafen entfällt

Radverkehrsanlagen müssen nach den FGSV- (Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) Empfehlungen für Radverkehrsanlagen gebaut werden. Aus Sicherheitsgründen ist zwischen Parkstreifen und der Radverkehrsanlage ein Sicherheitstrennstreifen vorzusehen, um das „Dooring“, also einen Unfall eines Radfahrers durch eine sich öffnende Autotür, zu vermeiden. Durch die notwendigen Breiten der Fahrspuren plus Sicherheitstrennstreifen ist nur noch ein einseitiges Parken in Längsaufstellung möglich. Es entfallen deshalb der rechte Parkstreifen in Richtung Flughafen mit 93 Parkplätzen und drei Parkplätze auf dem linken Parkstreifen. Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat die Verkehrssicherheit Priorität vor allen anderen Belangen. Radwege müssen sicher sein und nach dem technischen Regelwerk für Radverkehrsanlagen geplant und gebaut werden. Das kann dazu führen, dass keine vollständige Kompensation für wegfallende Parkplätze möglich ist.

Ergebnis der Parkraumuntersuchung

Das Amt für Stadtplanung und Mobilität hat eine Parkraumuntersuchung im Umfeld der Karl-Marx-Straße durchgeführt. Im Ergebnis steht fest, dass die wegfallenden Parkplätze innerhalb des verbleibenden Parkraumangebotes im öffentlichen Straßenraum nicht vollständig aufgefangen werden können. Auf privaten Grundstücken gibt es dagegen zusätzliche Potenziale für das Parken. Dafür sprechen folgenden Fakten: Auf etlichen Großgrundstücken genossenschaftlicher und sonstiger privater Wohnungsunternehmen waren die vorhandenen Parkplätze nur bis zu 70 Prozent ausgelastet. Es gibt also noch bislang nicht genutzte Parkfläche für Anwohner. In den angrenzenden Garagenkomplexen waren die vorhandenen Garagen teilweise so stark eingewachsen, dass sie augenscheinlich länger nicht genutzt worden sind. Das Straßen- und Tiefbauamt plant zusätzlich einen Ersatzparkplatz mit etwa 20 Pkw-Parkplätzen auf einer Fläche an der Karl-Marx-Straße.  Im Vorfeld untersuchten die Fachämter zwölf private und städtische Flächen im Umfeld der Karl-Marx-Straße auf ihre Eignung für Ersatz-Parkplätze. Die Parkraumuntersuchung förderte auch zutage, dass etliche Parkplätze im öffentlichen Straßenraum von Fremdparkern belegt waren. Vermutlich handelte es dabei um Fluggäste, die die Parkgebühren im Parkhaus des Flughafens vermieden. Das Amt für Stadtplanung und Mobilität zieht daher auch in Betracht, die Möglichkeit eines Bewohnerparkbereiches zu prüfen und wird die Parksituation mit der neuen Parkregelung beobachten.

Zum Hintergrund

Der Stadtrat hat am 23. März 2017 das Radverkehrskonzept für die Landeshauptstadt Dresden beschlossen. Darin ist für die Karl-Marx-Straße und die Flughafenstraße zwischen Königsbrücker Landstraße und Hermann-Reichel-Straße eine stadtteilübergreifende Hauptroute (IR-III-Route) ausgewiesen und die Maßnahme 769 festgelegt.