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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/07/pm_016.php 04.07.2022 15:15:56 Uhr 19.03.2024 10:04:30 Uhr

9-Euro-Ticket: Mobilitätsbeihilfe für behinderte Menschen wird nicht gekürzt

Das 9-Euro-Ticket ist auch interessant für Menschen mit Behinderung, die eine Mobilitätsbeihilfe vom Sozialamt erhalten. Sie können den monatlichen Betrag für das 9-Euro-Ticket einsetzen, ohne dass die Beihilfe gekürzt wird. Dresdens Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann stellt klar: „Vom 9-Euro-Deutschlandtarif sollen nach dem Willen der Bundesregierung alle Menschen profitieren. Das gilt selbstverständlich auch für Menschen mit Behinderungen. Sie können die städtische Mobilitätsbeihilfe auch für den Erwerb eines 9-Euro-Tickets einsetzen. Sie wird trotz des aktuell günstigeren Ticketpreises nicht gekürzt.“


Was ist die Mobilitätsbeihilfe?

Dresdnerinnen und Dresdner mit behinderungsbedingt eingeschränkter Mobilität können beim Sozialamt eine Mobilitätsbeihilfe beantragen. Der Stadtrat hat dafür im Sommer 2021 eine neue Fachförderrichtlinie beschlossen. Diese sieht eine monatliche Grundpauschale von derzeit 12 bis 22 Euro vor. Sie ist für Fahrdienste im Alltag und in der Freizeit gedacht, zum Beispiel für Wege zu Familienangehörigen und Freunden, zum Sport oder Kulturveranstaltungen. Für Arbeits- oder Schulwege sowie Wege zu Therapien wird keine städtische Mobilitätsbeihilfe gezahlt, weil es für diese Zwecke andere vorrangige Unterstützungsleistungen gibt, beispielsweise von der Krankenkasse. Für besondere, individuelle Beeinträchtigungen gibt es Zuschläge zur Grundpauschale, beispielsweise wenn ein Spezialfahrzeug benötigt wird oder das Einkommen zu niedrig ist. Die Mobilitätsbeihilfe ist eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt Dresden für eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Zum Mobilitätszuschuss berechtigt sind Menschen, in deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind) oder TBL (taubblind) eingetragen ist. Menschen mit Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen G (gehbehindert), die darüber hinaus noch eine weitere Behinderung wegen funktionaler Störungen der unteren Gliedmaßen oder des Herzens aufweisen, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zum anspruchsberechtigten Personenkreis zählen. Auch hochgradig sehbehinderte Menschen können dazu gehören. Neben bestimmten festgelegten Fahrdienstanbietern ermöglicht die Mobilitätsbeihilfe auch durch Nachbarschaft und Ehrenamt organisierte Fahrten.

Aktuell nehmen 697 Menschen die Mobilitätshilfen in Anspruch (Stand 1. Juni 2022). Zwei Drittel von ihnen sind 60 Jahre und älter. Für das Jahr 2022 sind im Stadthaushalt 524.700 Euro vorgesehen. Um die Dresdner Mobilitätsbeihilfe zu erhalten, genügt ein Antrag im Kalenderjahr. Das Antragsformular und weitere Infos rund um die Mobilitätsbeihilfe gibt es im Internet: www.dresden.de/mobil-mit-behinderung 

Fragen zur Mobilitätsbeihilfe beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebiets Schwerbehinderteneigenschaft/Landesblindengeld unter der Rufnummer 0351-4881200. Sprechzeiten: dienstags von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr, donnerstags von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr.