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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/05/pm_051.php 16.05.2022 13:29:21 Uhr 19.04.2024 14:06:48 Uhr

Jahresbilanz 2021 der Dresdner Lebensmittelüberwachung

Die Angestellten der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Landeshauptstadt Dresden führten 2021 mehr als 5.000 Kontrollen durch. Das waren pandemiebedingt etwa 3.000 Kontrollen weniger als im Jahr 2019. In 43 kontrollierten Betrieben stellten sie Verstöße fest. Beanstandet wurde vor allem die Hygiene allgemein, gefolgt von Beanstandungen bei der Bewertung von Lebensmittelhygiene- und betrieblichen Eigenkontrollkonzepten sowie Schulungen des Personals. Die Kontrolleure haben im vergangenen Jahr 1.960 amtliche Proben entnommen. Zu beanstanden waren zu einem großen Anteil Kennzeichnungsfehler. Im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung wurden 7.658 Proben untersucht. Aus gravierenden Verstößen zu den Kontrollen und Beanstandungen bei den Proben resultierten bislang 23 Bußgeldverfahren und zwei Strafanzeigen.

In der Lebensmittelüberwachung der Landeshauptstadt Dresden sind derzeit 25 Lebensmittelkontrolleure, zwei Sachbearbeiter, vier amtliche Tierärzte, vier Lebensmittelchemiker und zwei Lebensmittelkontrolleure in Ausbildung beschäftigt. Zu ihren Aufgaben gehören die Kontrollen in Betrieben, auf Märkten, Messen und bei Festen. Ordnungsbürgermeister Detlef Sittel: „Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefahren, Irreführung und Täuschung gehört zur Kernaufgabe der Lebensmittelüberwachung, um die Sicherstellung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes zu gewährleisten.“ 

Rund 6.500 Lebensmittelbetriebe waren 2021 registriert. Die Zahl ist seit Jahren ungefähr gleichbleibend und umfasst z. B. landwirtschaftliche Produktionsbetriebe, industrielle Herstellungsbetriebe, Groß- und Einzelhandelsgeschäfte sowie Gastronomiebetriebe und Großküchen. Auch Apotheken, Drogeriemärkte, Bekleidungsgeschäfte, Kosmetik- und Tattoo-Studios und Tabakwarengeschäfte unterliegen den Kontrollen durch die Lebensmittelüberwachung. Jeder Betrieb ist in eine bestimmte Risikoklasse und -kategorie eingeordnet.

Lebensmittelüberwachung – wie funktioniert das?

Kontrollen, finden in der Regel unangekündigt und risikoorientiert statt. Sie werden je nach Aufgabe und Größe des Objektes durch ein oder zwei Kontrolleure vor Ort durchgeführt. Sie beginnen meist mit einem Betriebsrundgang. Räume, bauliche und hygienische Ausstattung sowie Ordnung und Sauberkeit werden begutachtet. Überprüft werden die Herstellungs- und Verarbeitungsprozesse. Dazu zählt auch, ob ein Lebensmittel die vorgeschriebenen Temperaturen bei Lagerung und Verarbeitung aufweist, dessen Haltbarkeit und die Kennzeichnung der Inhaltsstoffe. Proben werden entnommen. Auch die Kontrolle der Dokumentation ist Teil der Überprüfung. So werden beispielweise Wartungs- und Reinigungspläne oder Schulungsnachweise und Arbeitsanweisungen abgefragt. Kontrolliert wird auch, wie das Unternehmen die Eigenkontrolle realisiert. Damit das Kontrollpersonal seine Aufgabe vor Ort erfüllen kann, sind die Kontrolleure mit Laptop, Hygienekleidung, geeichtem Thermometer, Lupe, Fotoapparat, Probegefäßen, Kühltasche sowie Tupfer ausgestattet. Zur Dokumentation werden Kontrollergebnisse und Angaben zur Probenahme in eine sachsenweit angewandte Datenbank eingepflegt.

Neben diesen planmäßigen Kontrollen bearbeiten die Kontrolleure auch Beschwerden von Verbrauchern, beispielsweise, wenn nach einem Restaurantbesuch und dem Verzehr von Speisen Unwohlsein auftritt. Auch dann prüfen die Behördenmitarbeiter vor Ort, ob die Beschwerde berechtigt ist und leiten entsprechende Maßnahmen ein.