Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/01/pm_058.php 21.01.2022 14:22:48 Uhr 18.04.2024 21:19:25 Uhr

Ergänzende Hinweise zum Versammlungsverbot der maßnahmenkritischen Klientel am 22. Januar 2022

Im Zusammenhang mit der am Donnerstag, 20. Januar 2022, veröffentlichten Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Dresden stellt die Versammlungsbehörde vor dem Hintergrund anderslautender Berichterstattung klar, dass am kommenden Samstag nur solche Versammlungen zugelassen sind, welche fristgerecht angezeigt und explizit behördlich mit gesondertem Schreiben bestätigt wurden.

In der schriftlichen Bestätigung der Versammlungsbehörde muss ausdrücklich vermerkt sein, dass die angezeigte Versammlung durchgeführt werden darf.

Die automatisierten Eingangsbestätigungen im Falle der Verwendung des E-Antrages für Versammlungen stellen keine behördliche Bestätigung im Sinne der genannten Allgemeinverfügung dar.